Wann verliere ich meine Zuverlassigkeit?

Wann verliere ich meine Zuverlässigkeit?

Zuverlässigkeit im Sinne des Waffenrechts erlischt bereits bei einer Strafe von 60 Tagessätzen. Freiheitsstrafe oder Strafarrest von nicht mehr als 3 Monaten erkannt worden ist, wenn im Strafregister keine weitere Strafe eingetragen ist.

Wann muss ich meinen Jagdschein abgeben?

Eine rechtskräftige Verurteilung wegen eines Verbrechens führt nach dem Gesetz zwangsläufig zum Entzug von Waffenbesitzkarte und Jagdschein. Ein Verbrechen ist eine Straftat, die vom Gesetzgeber grundsätzlich mit einer Mindeststrafe von einem Jahr bedroht ist.

Wer besitzt nicht die erforderliche Zuverlässigkeit im Sinne des Waffengesetzes?

Die waffenrechtlich erforderliche Zuverlässigkeit besitzen unter anderem Personen nicht, bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren werden, § 5 Abs. 1 Nr. 2 b WaffG.

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Wie lange kann ein Jagdschein entzogen werden?

In der Praxis sind in letzter Zeit zwei Fälle bekannt geworden, in denen ein Landkreis bei der Einziehung von Jagdscheinen und Waffenbesitzkarten grundsätzlich eine Sperrfrist von 5 Jahren für die Wiedererteilung des Jagdscheins und der Waffenbesitzkarte verhängt hat.

Welche Gebühren fallen für die Eintragung der Waffen an?

Es fallen Gebühren für die Ausstellung der Karte sowie für die Eintragung der Waffen an. Diese liegen zwischen 35 und 80 Euro für die Ausstellung und bei etwa 20 Euro pro Waffe für die Eintragung. Hinzu kommen die Ausgaben für den notwendigen Sachkundelehrgang und die staatliche Prüfung.

Kann man Waffen ohne Eintragung in eine Waffenkarte mitnehmen?

Liegt ein großer Waffenschein vor, der das Führen von Waffen in der Öffentlichkeit erlaubt, ist die Karte ebenfalls immer mitzunehmen und auf Verlangen vorzuzeigen. Waffen ohne Eintragung in eine Waffenbesitzkarte werden bei einer Kontrolle in der Regel beschlagnahmt und dem Besitzer ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro auferlegt.

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Wie wird die Zuverlässigkeit von Waffenbesitzern geprüft?

Im Rahmen der regelmäßigen Überprüfung der Zuverlässigkeit von Waffenbesitzern wird künftig auch eine Auskunft der Verfassungsschutzbehörde eingeholt. Bei Mitgliedern in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung ist, auch wenn diese nicht verboten ist, regelmäßig von einer waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit auszugehen.

Wie ist die Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis möglich?

Die Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis setzt die Vollendung des 18. Lebensjahres voraus. Unter Aufsicht im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses oder auf Schießstätten ist der Umgang mit Waffen – abhängig von der Waffenkategorie – bereits ab dem 14. Lebensjahr möglich.