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Wann verjährt ein Versicherungsschaden?
Die Ansprüche aus Versicherungsverträgen verjähren gem. § 195 BGB in drei Jahren, beginnend mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die Leistung fällig geworden ist.
Kann ein haftpflichtschaden verjähren?
Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag unterliegen der regelmäßigen dreijährigen Verjährung des § 195 BGB, für deren Beginn § 199 BGB maßgeblich ist. § 199 Abs. 1 BGB stellt zunächst auf die Anspruchsentstehung ab. Mithin kann die Verjährungsfrist nicht vor Fälligkeit (§ 14 VVG) beginnen.
Was hat der Versicherer mit dem Versicherungsnehmer zu tun?
Im Versicherungsrecht hat der Versicherer dem Versicherungsnehmer den erteilten Rat und die Gründe hierfür klar und verständlich vor dem Abschluss des Vertrags in Textform zu übermitteln. Die Angaben dürfen mündlich übermittelt werden, wenn der Versicherungsnehmer dies wünscht oder wenn und soweit der Versicherer vorläufige Deckung gewährt.
Was ist schöner als eine Versicherung abzuschließen?
Für die meisten Menschen gibt es schönere Dinge, als eine Versicherung zu suchen und abzuschließen. Viele Fachbegriffe, viel Kleingedrucktes, viele Zahlen – und am Ende bezahlt man Geld, ohne etwas in der Hand halten zu können. Der Kauf eines neuen Pullovers oder eines Smartphones macht sicherlich mehr Spaß.
Was sind die Kosten für die Erteilung eines neuen Versicherungsscheins?
Die Kosten für die Erteilung eines neuen Versicherungsscheins nach § 3 Absatz 3 VVG und der Abschriften nach § 3 Absatz 4 VVG hat der Versicherungsnehmer zu tragen und auf Verlangen vorzuschießen. Wesentlich ist § 6 VVG, die Beratung des Versicherungsnehmers (VN), denn hieraus ergibt sich, dass der Versicherer den VN
Wie befasst sich der Versicherungsmakler mit Fahrzeugen seiner eigenen Marke?
Ganz klar: Wie der Autoverkäufer, der lediglich die Fahrzeuge seiner eigenen Marke kennt, befasst sich der Versicherungsmakler zunächst nur einmal mit den Produkten, die er auch im Programm hat.