Wann sollte der Arbeitgeber uber die Schwangerschaft informiert werden?

Wann sollte der Arbeitgeber über die Schwangerschaft informiert werden?

Wir empfehlen, den Arbeitgeber nach rund 12 Wochen über die Schwangerschaft zu informieren. Also dann, wenn das Risiko einer Fehlgeburt gesunken ist. Passe einen guten Zeitpunkt ab, um den Chef um einen Gesprächstermin zu bitten.

Kann eine schwangere Arbeitnehmerin gekündigt werden?

Teilen werdende Mütter dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft nicht mit, können sie – auch wenn sie schwanger sind – gekündigt werden. In diesem Fall gilt normalerweise kein Kündigungsverbot. Weitere Infos dazu finden Sie hier. Was einige schwangere Arbeitnehmerinnen wohl am meisten fürchten, ist eine Kündigung während der Schwangerschaft.

Kann der Arbeitgeber ihre Schwangerschaft verschweigen und nicht erwähnen?

Wenn Sie Ihre Schwangerschaft bei der Bewerbung verschweigen und sie auch im Vorstellungsgespräch nicht erwähnen, kann der Arbeitgeber verärgert sein, wenn er davon erfährt. Womöglich fühlt er sich getäuscht. Selbst, wenn es nicht zu offenen Anfeindungen kommt, kann das das Verhältnis belasten – oft noch lange Zeit über die Geburt hinaus.

LESEN SIE AUCH:   Ist eine Metaanalyse eine Studie?

Was ist die Mitteilung der Schwangerschaft an den Arbeitgeber?

Mitteilung der Schwangerschaft an den Arbeitgeber. Das Mutterschutzgesetz ist zum Schutze von Schwangeren und stillenden Müttern die arbeiten gehen geschaffen worden. Im Gegenzug ist die werdende Mutter verpflichtet, den Arbeitgeber über die Schwangerschaft zu informieren.

Wie lange dürfen Frauen in der Schwangerschaft Arbeiten?

Sobald der Arbeitgeber von der Schwangerschaft erfährt, genießen die Frauen auch rund um ihre Arbeitszeiten einen besonderen Schutz. Schwangere dürfen grundsätzlich keine Überstunden machen und täglich nicht länger als 8,5 Stunden arbeiten. Innerhalb von zwei Wochen dürfen sie außerdem 90 Arbeitsstunden nicht überschreiten.

Kann der Arbeitgeber die Schwangerschaft durch ein ärztliches Attest nachweisen?

Allerdings kann der Arbeitgeber von der Mitarbeiterin verlangen, dass diese die Schwangerschaft durch ein ärztliches Attest nachweist (die Bescheinigung einer Hebamme reicht nicht). Sonst könnte im Zweifel jede behaupten, sie sei schwanger, um einer drohenden Entlassung zu entgehen oder diese um ein paar Monate hinauszuzögern.

LESEN SIE AUCH:   Warum verstopfte Nase schwanger?

Wie darf der zukünftige Chef die Frage nach der Schwangerschaft stellen?

In diesen Fällen darf der zukünftige Chef die Frage nach der Schwangerschaft stellen – und hier besteht dann auch die Pflicht zur wahrheitsgemäßen Auskunft. Erfolgt diese nicht, besteht anschließend für den Arbeitgeber das Recht zur Anfechtung des Vertrages und fristlosen Kündigung.

Was muss der Arbeitgeber für die Schwangerschaft benachrichtigen?

Auf Grundlage der Mitteilung muss dieser wiederum die Aufsichtsbehörde benachrichtigen. Zwar besteht für die Schwangerschaft laut geltendem Arbeitsrecht keine generelle Mitteilungspflicht, dennoch ist es ratsam, dem Arbeitgeber dies mitzuteilen, um vom Mutterschutz profitieren zu können.

Ist die Frage des zukünftigen Arbeitgebers nach einer Schwangerschaft unzulässig?

Schon die Frage des zukünftigen Arbeitgebers nach einer Schwangerschaft ist rechtlich unzulässig und darf wahrheitswidrig beantwortet werden.