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Wann schafft man die Probezeit nicht?
Eine Verlängerung der Probezeit ist nur zulässig, wenn die Dauer von sechs Monaten noch nicht voll ausgeschöpft wurde. Eine anfängliche Probephase von beispielsweise drei Monaten kann dann auf bis zu sechs Monate verlängert werden.
Werde ich die Probezeit bestehen?
Keine Pflicht zur Probezeit Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Probezeit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber übrigens nicht. Dies wird zwar häufig angenommen, da es in der Praxis die Regel ist. Eine Pflicht dazu besteht aber nicht. Wurde im Vertrag keine Probephase vereinbart, gelten auch nicht deren Regelungen.
Wie viele schaffen Probezeit nicht?
Erst muss man noch die meist sechsmonatige Probezeit überstehen – und daran scheitere mittlerweile jedes vierte bis fünfte Arbeitsverhältnis, schätzen Experten wie der Karrierecoach Jürgen Hesse aus Berlin.
In welcher Rechtsvorschrift findet man Hinweise zur Kündigung in der Probezeit?
Auch am letzten Tag der Probezeit kann eine Kündigung noch ausgesprochen werden. Ist dies der Fall, muss der Arbeitnehmer in zwei Wochen seinen Arbeitsplatz räumen. Die entscheidenden Vorschriften findet man in § 622 Abs. 3 BGB.
Wie kann man eine erneute Probezeit verlangen?
Wenn du innerhalb deines Arbeitgebers deine Rolle vollständig wechselst, kann das Unternehmen unter Umständen eine erneute Probezeit verlangen. Dies ist jedoch eher die Ausnahme und nicht zulässig, wenn sich deine Stelle nur geringfügig verändert. Ebenso wenig darf man bei einem Lernenden nach Abschluss der Lehre eine Probezeit vereinbaren.
Wie lange darf die gesetzliche Probezeit überschreiten?
Laut § 622 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) darf die Probezeit eine Dauer von sechs Monaten nicht überschreiten. Enthält der unterschriebene Arbeitsvertrag eine längere Probezeit, ist diese nicht automatisch unwirksam. Es gilt jedoch mit Ablauf der gesetzlichen Probezeit die reguläre Kündigungsfrist und nicht mehr die von zwei Wochen.
Wie lange dauert eine längere Probezeit?
Verlängerung der Probezeit Die Probezeit darf höchstens sechs Monate betragen. Ist zunächst eine kürzere Probezeit vereinbart, können die Vertragsparteien natürlich eine Verlängerung bis maximal zu dieser Grenze vereinbaren. Eine längere Probezeit ist unwirksam, so dass dann die normale Kündigungsfrist gilt.
Ist die befristete Probezeit nicht möglich?
Während der befristeten Probezeit ist eine ordentliche Kündigung nicht möglich, es sei denn, sie wird ausdrücklich vereinbart. Oft wird gesagt, der Arbeitgeber dürfe während der Probezeit ohne Gründe kündigen. Das ist nur teilweise richtig. Richtig ist, dass erst nach sechs Monaten das Kündigungsschutzgesetz gilt.