Wann nimmt das Jugendamt ein Kind aus der Familie?
Starke Vernachlässigung (Unterernährung; unsauberes äußeres Erscheinungsbild; Kind ist spät abends allein unterwegs oder ist nachts häufig allein zu Hause) Sexueller Missbrauch innerhalb der Familie. Massiv auffälliges Verhalten des Kindes (extreme Gewalt, Selbstgefährdung, Straftaten)
Kann ein Kind oder Jugendlicher dauerhaft aus der Familie genommen werden?
Ein Kind oder Jugendlicher kann zeitweise oder in schweren Fällen auch dauerhaft aus der Familie genommen werden. Dafür muss es aber konkrete Hinweise auf eine Gefährdung geben. Grund für eine Inobhutnahme sind oft akute Notlagen, zum Beispiel wenn Kinder nicht richtig versorgt werden, weil die Eltern drogen- oder alkoholkrank sind.
Kann das Jugendamt ein Kind aus einer Familie nehmen?
Als Exekutive kann das Jugendamt ein Kind sofort aus einer Familie nehmen, muss aber umgehend das Familiengericht einschalten. Ausnahme: Die Eltern sind einverstanden. Bei konkreten Hinweisen auf eine Krise gehen Mitarbeiter des Jugendamtes also in die Familie und entscheiden, ob das Kind in Obhut genommen werden muss.
Ist eine Herausnahme des Kindes aus der Familie möglich?
Eine Herausnahme des Kindes aus der Familie ist nur möglich, wenn eine Kindeswohlgefährdung in der Form und in dem Maße festgestellt werden kann, dass eine gegenwärtige Gefahr festgestellt wird, die bei weiterer Entwicklung der Dinge eine erhebliche Schädigung des geistigen und leiblichen Wohls des Kindes mit hinreichender Wahrscheinlichkeit
Wie sind die Eltern für die Betreuung und Pflege ihrer Kinder verantwortlich?
Grundsätzlich sind die Eltern für die Betreuung und Pflege ihrer Kinder selbst verantwortlich. In besonderen Situationen ist der Staat aber berechtigt, in die Familie einzugreifen, um Kinder zu schützen. Dies kann bis zur Herausnahme des Kindes aus der Familie gegen den Willen der Eltern gehen.