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Wann müssen Krankenkassen zahlen?
Die Beiträge sind immer am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig, in dem die Beschäftigung ausgeübt wird. Der Bankarbeitstag richtet sich nach dem Sitz der Krankenkasse. In unserer Übersicht finden Sie alle Termine auf einen Blick.
Was tun wenn Krankenkasse verloren?
Im Falle eines Verlustes ist es deshalb sinnvoll, umgehend die entsprechende Krankenkasse zu informieren und in diesem Zuge eine neue Karte zu beantragen. Die Ersatzkarte sollte innerhalb von 14 Tagen in der Post sein. Die Bestellung kann bei den meisten Krankenversicherungen online oder telefonisch aufgegeben werden.
Kann man eine neue krankenkassenkarte beantragen?
Ihre elektronische Gesundheitskarte ist defekt? Füllen Sie dafür einfach unser Formular „Beantragung einer neuen elektronischen Gesundheitskarte“ aus. Oder beantragen Sie Ihre eGK über das Online-KundenCenter oder die „Meine-AOK-App“, sofern Sie sich hierfür registriert haben.
Ist die Versicherung nicht verpflichtet zu zahlen?
Allerdings haben Sie darauf in der Regel keinen Anspruch, die Versicherung ist hierzu nicht verpflichtet. Zeichnet sich ab, dass Sie die Beiträge langfristig nicht mehr zahlen können, sollten Sie einen Tarifwechsel prüfen. Auch durch eine höhere Selbstbeteiligung oder den Ausschluss von bestimmten Extra-Leistungen lässt sich der Beitrag senken.
Wie läuft die Krankenversicherung weiter?
In diesem Fall läuft die Krankenversicherung weiter und Sie sind als arbeitssuchend gemeldet. Sie bleiben so lange versichert, solange Sie auch vom Staat Geld beziehen. Es muss nur eben rechtzeitig gemeldet werden. Mit der Kündigung des Arbeitsverhältnisses erlischt auch die Krankenversicherung.
Wie kann die Krankenkasse die Kostenübernahme verweigern?
Wenn die Krankenkasse die Kostenübernahme verordneter Behandlungen oder Medikamente verweigert, haben Versicherte die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen.
Kann die Versicherung mehrere Monate lang schuldig sein?
Bleiben Sie Ihre Beiträge mehrere Monate lang schuldig, kann die Versicherung nach zwei Mahnungen einen Wechsel in den Notlagentarif vornehmen. Dann sind die Leistungen der Versicherung deutlich eingeschränkt.