Wann mussen gesetzliche Feiertage bezahlt werden?

Wann müssen gesetzliche Feiertage bezahlt werden?

Laut Gesetz ist vorgesehen: Fällt Arbeit durch einen gesetzlichen Feiertag aus, darf das keine Minderung des Arbeitsentgelts zur Folge haben. Arbeitgeber müssen also an diesen Tagen das Gehalt zahlen, das ihre Arbeitnehmer ohne den Arbeitsausfall erhalten hätten (§ 2 Abs. 1 EFZG).

Wie wird Arbeitszeit am Feiertag berechnet?

Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte. Fällt der gesetzliche Feiertag auf einen Sonntag, erhöht sich der Zeitzuschlag auf 50 \% der Stundenvergütung.

Was hat der Arbeitnehmer für die gesetzlichen Feiertage zu zahlen?

Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte.

Was ist bei der Entgeltfortzahlung für Feiertage zu berücksichtigen?

Bei der Entgeltfortzahlung für Feiertage sind demzufolge auch Überstunden und Überstundenzuschläge, die an dem Feiertag angefallen wären, zu berücksichtigen. Weiterhin sind auch Zulagen und Zuschläge zu berücksichtigen.

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Was sind die gesetzlichen Feiertage?

Somit stellt das Gesetz ausschließlich auf die in den jeweiligen Landesgesetzen definierten gesetzlichen Feiertage ab. Die kirchlichen Feiertage sind nicht relevant. Gesetzliche, bezahlte Feiertage sind: Neujahr, Ostermontag, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, 1. und 2.

Wie müssen Feiertage vergütet werden?

Grundsätzlich müssen jedoch sämtliche Feiertage auch voll vergütet werden, sofern man als Arbeitnehmer in einem Unternehmen beschäftigt ist. Anders sieht es hingegen bei Freiberuflern und Selbstständigen aus. Diese dürfen nur die tatsächlich geleisteten Stunden abrechnen.