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Wann muss Sonderurlaub gewährt werden?
Bezahlter Sonderurlaub steht einem Arbeitnehmer nach § 616 BGB zu, wenn er aus einem anderen Grund als Erkrankung unverschuldet, vorübergehend und aus persönlichen Gründen verhindert ist, seiner Arbeitspflicht nachzukommen. § 616 BGB regelt dabei nicht, wie viel Arbeitstage Anspruch auf Sonderurlaub besteht.
Bis wann muss man Sonderurlaub nehmen?
Einen gesetzlichen Sonderurlaub gewährt § 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Voraussetzung dafür ist, dass der Arbeitnehmer ”für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird“.
Wie sollten sie die Arbeitszeitverkürzung ablehnen?
Zu allererst sollten Sie mit Ihrem Arbeitgeber sprechen und ihm gleichzeitig schriftlich mitteilen, dass Sie gern Ihre Arbeitszeit reduzieren möchten. Den entsprechenden Antrag müssen Sie drei Monate vor Inkrafttreten der Verkürzung stellen. Grundsätzlich darf der Arbeitgeber die Arbeitszeitverkürzung nicht ablehnen.
Kann der Arbeitgeber Angaben zur Erkrankung verlangen?
Angaben zur Art der Erkrankung kann der Arbeitgeber grundsätzlich nicht verlangen. Eine Ausnahme besteht dann, wenn es sich um eine schwerwiegende ansteckende Krankheit handelt, die die Einleitung von Schutzmaßnahmen zugunsten anderer Personen erfordert.
Hat der Arbeitgeber Anspruch auf weitergehende Ansprüche?
Allein hierauf hat der Arbeitgeber einen Anspruch, weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Die Beurteilung, ob dem Grunde nach eine Verschiebung einer solchen Maßnahme – entgegenkommenderweise unter Mitwirkung des Arbeitnehmers – in Betracht kommt, ist eine rein medizinische, und nicht etwa eine des Arbeitgebers.
Wie kann der Arbeitnehmer die Arbeitszeit verkürzen?
Der Arbeitnehmer hat gemäß dem Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge grundsätzlich das Recht, seine Arbeitszeit zu verkürzen. Der Arbeitgeber kann dies ablehnen, wenn wichtige betriebliche Gründe dagegensprechen.