Wann muss mein Arbeitgeber mir eine Abfindung zahlen?

Wann muss mein Arbeitgeber mir eine Abfindung zahlen?

Ein gesetzlicher Fall des Anspruchs des Arbeitnehmers auf Abfindung im Falle einer Kündigung ist in § 1 a Kündigungsschutzgesetz geregelt. Das ist immer dann der Fall, wenn der Arbeitgeber mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigt. Weiter muss eine betriebsbedingte Kündigung vorliegen.

Wie hoch ist eine Abfindung nach 6 Jahren?

Die Höhe der Abfindung nach § 1a KSchG beträgt 0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses (‚angebrochene‘ Jahre von mehr als 6 Monaten zählen als volles Jahr), was somit der „Faustformel“ entspricht.

Was darf ein Arbeitnehmer bei der Nebenbeschäftigung beachten?

Berücksichtigt ein Arbeitnehmer bei der Auswahl seiner Nebenbeschäftigung diese Vorgaben, entfällt das Zustimmungsrecht des Arbeitgebers und das Unternehmen darf keinesfalls darauf bestehen. Dies umfasst nicht nur die in vielen Verträgen hinterlegte Zustimmungspflicht, sondern auch das pauschale Nebentätigkeitsverbot.

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Kann der Arbeitgeber Informationen zur Nebenbeschäftigung verlangen?

Ein Mitarbeiter muss den Arbeitgeber bei Aufnahme eines Nebenjobs darüber informieren. Obwohl der Arbeitgeber Informationen zur Nebenbeschäftigung des Arbeitnehmers einfordern darf, wird sein Wissensdurst durch das Gesetz begrenzt. Folgende Informationen kann er verlangen: Es gibt keine Informationspflicht hinsichtlich des Verdienstes im Nebenjob.

Was ist die Informationspflicht bei Nebenbeschäftigung?

Informationspflicht bei Nebenbeschäftigung. Ein Mitarbeiter muss den Arbeitgeber bei Aufnahme eines Nebenjobs darüber informieren. Obwohl der Arbeitgeber Informationen zur Nebenbeschäftigung des Arbeitnehmers einfordern darf, wird sein Wissensdurst durch das Gesetz begrenzt.

Ist es erlaubt eine Nebenbeschäftigung nachzugehen?

Selbstverständlich ist es erlaubt, einer Nebenbeschäftigung im bisherigen zeitlichen Umfang weiterhin nachzugehen. Nicht erlaubt ist es, den Urlaub dazu zu nutzen, den Großteil der Urlaubszeit in Arbeitszeit für ein anderes Unternehmen umzuwandeln oder andere ungewohnte und körperlich schwere Tätigkeiten gegen Bezahlung auszuführen.