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Wann muss man bei einer Zwangsversteigerung ausziehen?
Meist wird die Kündigung ausschließlich mit § 57 a Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG) begründet. Nach dieser Vorschrift gilt: Wird ein Grundstück durch Zwangsversteigerung erworben, kann der Ersteher ein Mietverhältnis mit gesetzlicher Frist (3 Monate) zum nächstzulässigen Termin kündigen.
Wann Schlüsselübergabe nach Zwangsversteigerungen?
Steht das Objekt leer, können Sie die Schlösser austauschen lassen und sich so den Zutritt verschaffen. Beachten Sie bitte, dass der Zuschlag erst nach Ablauf von 2 Wochen nach Zugang des Zuschlagsbeschlusses an den bisherigen Eigentümer rechtskräftig wird.
Wann wird der Zuschlagsbeschluss rechtskräftig?
Der Zuschlag wird grundsätzlich sofort mit der Verkündung wirksam (§ 89 ZVG). Auf die Rechtskraft des Zuschlagsbeschlusses kommt es damit, anders als im Falle der Zuschlagsversagung (§ 86 ZVG), nicht an.
Wann bekommt man den Zuschlagsbeschluss?
Den für den Nachweis erforderlichen Zuschlagsbeschluss erhalten Sie im Nachgang durch das zuständige Amtsgericht. 4 bis 6 Wochen nach dem Zwangsversteigerungstermin findet durch das Amtsgericht ein Verteilungstermin statt.
Was ist wichtig bei einer Zwangsversteigerung?
Das Wichtigste in Kürze Beim Kauf einer Immobilie bei einer Zwangsversteigerung können Sie häufig zwischen 10 und 30 Prozent im Vergleich zu einem normalen Kauf sparen. Um an der Versteigerung teilzunehmen müssen Sie eine Sicherheitsgebühr von 10 Prozent des Verkehrswertes hinterlegen.
Was ist die Anordnung der Zwangsversteigerung?
Die Anordnung der Zwangsversteigerung wird meist im Grundbuch vermerkt. Der Gläubiger ist grundsätzlich frei in der Wahl, wie er vollstrecken will. Er kann frei wählen zwischen Kontopfändung, Sachpfändung, Zwangsversteigerung und anderen Arten der Pfändung.
Wie wird der Termin für Zwangsversteigerungen festgelegt?
Das wird vom zuständigen Amtsgericht festgelegt. Veröffentlicht wird dieser Termin über Aushänge im Gericht und in Geldinstituten. Außerdem werden in Tageszeitungen regelmäßig Termine für Zwangsversteigerungen abgedruckt. Gesammelt zu finden sind alle Informationen außerdem auf der Website www.zvg-portal.de.
Kann der Gläubiger das Haus zwangsversteigert werden?
Auch der Gläubiger des Eigentümers dessen Haus zwangsversteigert wird, kann unter bestimmten Umständen den Zuschlag blockieren. Das ist dann möglich, wenn der gebotene Preis mehr als 50, aber weniger als 70 Prozent des Verkehrswertes beträgt.