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Wann muss ich meine BahnCard kündigen?
Die Bahncard ist ein Abonnement. Bahncard 25 und Bahncard 50 laufen jeweils für ein Jahr. Die Kündigung muss spätestens sechs Wochen vor Vertragsende bei der Deutschen Bahn eingegangen sein. Andernfalls verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr.
Wo kündige ich meine BahnCard 25?
Am einfachsten ist es, die BahnCard mit dem Online-Formular des BahnCard-Services der Deutschen Bahn zu kündigen:
- Online-Formular aufrufen.
- Betreff wählen. Als Betreff „Kündigung Ihrer BahnCard 25“ bzw.
- Mitteilung schreiben. Einen kurzen Kündigungstext schreiben, z.B.:
- Persönliche Daten eingeben.
- Kündigung absenden.
Habe ich meine BahnCard gekündigt?
Das sieht man auf Meine Bahn -> BahnCard-Services -> BahnCards Übersicht. Wenn dort Abo „nein“ steht, ist die BahnCard gekündigt.
Wo gebe ich die BahnCard ein?
Bei der Buchung brauchen Sie nur angeben, welche BahnCard Sie haben (also BC 25/50 für 2./1. Klasse). Das kann man bei bahn.de neben der Angabe zu „Anzahl der Reisenden“.
Wird eine BahnCard automatisch verlängert?
Die meisten BahnCards müssen Sie nicht selbst verlängern – sie verlängern sich automatisch, wenn Sie nicht sechs Wochen vor Gültigkeitsende kündigen. Die Probe-BahnCard 25 und 50 gelten etwa für drei Monate und werden automatisch um 12 Monate verlängert, wenn sie nicht 6 Wochen vor Ablauf gekündigt werden.
Wird die BahnCard automatisch verlängert?
Wenn Sie eine BahnCard kaufen, schließen Sie damit einen Abo-Vertrag ab. D.h.: die BahnCard verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn Sie sie nicht fristgerecht 6 Wochen vor Ablauf kündigen. Darauf werden Sie bei Vertragsabschluss (Kauf) auch deutlich hingewiesen. 5 Wochen vor Ablauf der BahnCard eine Rechnung.
Wann fällt die Kündigung an?
Der Tag, an dem die Kündigung zugeht, zählt selbst nicht mit. Ob der letzte Tag im Monat auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt, spielt für Kündigungsfristen keine Rolle. Beispiele: Sie erhalten Ihre schriftliche Kündigung am 1. Mai. Die Frist beginnt am 2. Mai zu laufen, da der Tag des Kündigungszugang nicht mit berechnet wird.
Ist eine ordentliche Kündigung wirksam?
Eine ordentliche Kündigung ist nur wirksam, wenn die entsprechende Frist eingehalten wird. Kündigungsfristen können sich ergeben aus: gesetzlichen Regelungen, Arbeitsvertrag, Tarifvertrag. Die gesetzliche Kündigungsfrist darf nicht zum Nachteil des Arbeitnehmers vertraglich verkürzt werden. Die Kündigung muss zugehen.
Wie kann eine Kündigung zum „nächsten Termin“ umgedeutet werden?
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( BAG v. 15.05.2013 – Az. 5 AZR 130/12) kann eine Kündigung, die auf einer (erkennbar) falschen Berechnung der Kündigungsfrist zurückzuführen ist, in der Regel in eine Kündigung zum „nächstmöglichen Termin“ umgedeutet werden.
Wann beginnt die Kündigungsfrist?
Die Kündigungsfrist beginnt frühestens zu laufen, wenn die Kündigung dem Empfänger zugegangen ist. Für den Zugang zählt der Tag, an dem die Kündigung zugeht, selbst nicht mit. Sie beginnt erst am nächsten Tag. Sonn- und Feiertage schieben die Frist nicht nach hinten.