Wann muss ich hinterlegen und wann offenlegen?

Wann muss ich hinterlegen und wann offenlegen?

Große Unternehmen müssen grundsätzlich sämtliche der in § 325 Absatz 1 HGB genannten Unterlagen offenlegen. Diese sind: Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang) mit dem Bestätigungs-/Versagungsvermerk des Abschlussprüfers oder (IAS-)Einzelabschluss nach internationalen Rechnungslegungsstandards.

Wann muss die Bilanz im Bundesanzeiger veröffentlicht werden?

„Der Jahresabschluss muss innerhalb von 12 Monaten ab Abschlussstichtag beim Bundesanzeiger eingereicht werden. Das muss nicht immer der 31.12. Ist das Geschäftsjahr das Kalenderjahr, muss der Jahresabschluss von 2018 bis zum 31.12.2019 eingereicht werden. Es gebe aber auch Ausnahmen von dieser Frist.

Was ist ein Antrag zu einem Vertragsabschluss anzusehen?

Im Privatrecht ist ein Antrag als ein Angebot zu einem Vertragsabschluss anzusehen, das heißt als die erste einseitige Willenserklärung hinsichtlich des Vertragsabschlusses.

Kann ein Antrag jederzeit zur Verfügung gestellt werden?

Ein Antrag kann jederzeit zurükgenommen werden; allerdings nur, solange noch keine Entscheidung getroffen wurde. Wenn man z.B. beim Arbeitsamt einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellt und darüber noch nicht entschieden wurde, kann der Antragsteller den Antrag zurücknehmen.

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Wie erhalten sie einen Antrag auf Anerkennung?

Bei fast allen zuständigen Stellen erhalten Sie ein spezielles Formular für den Antrag auf Anerkennung. Sie müssen das Formular ausfüllen und an die zuständige Stelle schicken. Sie können auch ein formloses Schreiben in deutscher Sprache mit folgendem Inhalt verfassen: „Hiermit beantrage ich die Anerkennung meiner Berufsqualifikation als …“

Ist der Antrag nicht ausreichend definiert und gilt als unwirksam?

Sind diese Komponenten nicht beziehungsweise nicht ausreichend definiert, gilt der Antrag als unwirksam. Wird der Antrag angenommen, so gilt der betreffende Vertrag als geschlossen.