Inhaltsverzeichnis
Wann liegt ein Missbrauch der Vertretungsmacht vor?
Der Missbrauch der Vertretungsmacht kann so weit gehen, dass Vertreter und Vertragspartner bei Vertragsschluss vorsätzlich und einvernehmlich die dem Vertreter im Grundverhältnis gezogenen Grenzen überschreiten, um dem Vertretenen „hinter seinem Rücken“ Schaden zuzufügen.
Wer kontrolliert Vorsorgevollmacht?
Generell gibt es keine Kontrolle der Bevollmächtigten. In der Vorsorgevollmacht selbst kann der Vollmachtgeber jedoch jemanden bestimmen, der die Vorgänge und Entscheidungen kontrollieren soll. Wird dies nicht explizit in der Vollmacht vermerkt, so stellt das jeweils zuständige Gericht einen Betreuer.
Was ist eine Generalvorsorgevollmacht?
Eine General- und Vorsorgevollmacht ist kurz gesagt eine Vollmacht für alle Angelegenheiten, für die man überhaupt eine Vollmacht erteilen kann.
Wann Falsus Procurator?
Wer im Namen eines anderen rechtliche Erklärungen abgibt, z. B. einen Kaufvertrag abschließt, ohne dazu bevollmächtigt zu sein, handelt als falsus procurator. Für den Vertragspartner ist oft nicht erkennbar, dass er es mit einem falschen Vertreter zu tun hat.
Was ist der beste Schutz vor Missbrauch der Vollmacht?
Der beste Schutz vor dem Missbrauch der Vollmacht ist es, den richtigen Bevollmächtigten auszuwählen: Ohne Vertrauen geht es nicht. Das Original der Vollmacht bzw. die Ausfertigung vom Notar sollte im Besitz des Vollmachtgebers bleiben, der Bevollmächtigte muss aber wissen, wo er sie im Ernstfall findet.
Was bedeutet Vollmachtsmissbrauch?
Missbrauch bedeutet in diesem Zusammenhang nicht nur finanzielle Ausbeutung sondern auch Vernachlässigung, unzureichende Versorgung, Isolation oder Verbringen der Betroffenen an Orte, an denen sie nicht leben möchten. Zu betonen ist dabei, dass es keine empirischen Erhebungen zu der Häufigkeit und Art und Weise des Vollmachtsmissbrauchs gibt.
Was ist die Vollmacht?
Die Vollmacht ist ein Auftragsverhältnis – und der Auftraggeber entscheidet und legt in diesem Verhältnis fest, was der Beauftragte, also der Bevollmächtigte, nicht tun darf – z. B. nichts verschenken, keine Kredite im Namen des Vollmachtgebers in Anspruch nehmen, die Eigentumswohnung nicht belasten oder verkaufen.
Ist der Missbrauch der Vollmacht eine strafbare Untreue?
Missbrauch der Vollmacht durch den Bevollmächtigten stellt eine strafbare Untreue dar. Tatbestand der Unterschlagung kann gegeben sein. Ist ein Erbfall eingetreten, dann stellen Beteiligte zuweilen verwundert fest, dass sich das Vermögen des Erblassers bereits zu dessen Lebzeiten nahezu in Luft aufgelöst hat.