Wann liegt ein Eigentumer-Besitzer-Verhaltnis vor?

Wann liegt ein Eigentümer-Besitzer-Verhältnis vor?

Das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis, häufig kurz EBV genannt, ist eine in den §§ 987 ff. BGB geregelte Rechtsbeziehung. Es besteht immer dann, wenn Eigentum und Besitz an einer Sache auseinanderfallen und der Besitzer nicht zum Besitz berechtigt ist.

Wann prüft man EBV?

Das Vorliegen eines EBV hängt immer von einer Vindikationslage ab. Für das Vorliegen einer Vindikationslage muss bezüglich des streitbefangenen Gegenstandes eine Partei Eigentümer sein. Die andere Partei muss Besitzer der Sache sein und darf kein Recht zum Besitz an dieser Sache haben. Dies ergibt sich aus § 986 I BGB.

Was ist ein Deliktischer Besitzer?

Als deliktischer Besitzer wird derjenige Besitzer bezeichnet, der seinen Besitz entweder durch verbotene Eigenmacht oder durch eine Straftat erlangt hat. Quelle: Schulze-BGB/Schulte-Nölke, 8. Auflage Baden-Baden 2014, § 992 Rn.

Was ist ein Besitzer und ein Eigentümer?

Im Juristischen sind die beiden Begriffe allerdings strikt voneinander zu trennen. Ein Besitzer ist eine Person, die grundsätzlich die tatsächliche Sachherrschaft besitzt. Ein Eigentümer hat hingegen die rechtliche Sachherrschaft. So kann es vorkommen, dass Besitz und Eigentum auseinanderfallen.

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Was sind die Begriffe Besitz und Eigentum?

In der Praxis werden die Begriffe Besitz und Eigentum (i.S.d. §§ 903 ff. BGB) oftmals gleichgestellt oder verwechselt. Im Juristischen sind die beiden Begriffe allerdings strikt voneinander zu trennen. Ein Besitzer ist eine Person, die grundsätzlich die tatsächliche Sachherrschaft besitzt. Ein Eigentümer hat hingegen die rechtliche Sachherrschaft.

Was ist ein unmittelbarer Besitz nach § 860 BGB?

Nach § 854 Absatz 1 BGB ist der Besitz die von einem natürlichen Besitzwillen getragene tatsächliche Sachherrschaft einer Person (unmittelbarer Besitzer). Ein solcher unmittelbarer Besitz liegt aber auch dann vor, wenn ein Besitzdiener i.S.v. § 855 BGB die tatsächliche Gewalt über die Sache ausübt (Ausnahme: § 860 BGB).

Wie können Eigentümer und Besitzer zu Auseinandersetzungen kommen?

Auch bei dem Verhältnis Eigentümer und Besitzer kann es häufig zu Auseinandersetzungen kommen, so dass ein Anwalt behilflich sein kann. So können sachenrechtliche Eigentumsansprüche vorliegen, die natürlich vom Inhaber gerichtlich durchgesetzt werden können.

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