Wann liegt Dreiecksbetrug vor?

Wann liegt Dreiecksbetrug vor?

Durch die Vermögensverfügung muss es zu einer unmittelbaren Vermögensminderung kommen. Die Verfügung kann das Vermögen des Getäuschten oder das eines Dritten mindern (Dreiecksbetrug). Ein Dreiecksbetrug liegt vor, wenn Verfügender und Geschädigter auseinander fallen, sie mithin in ihrer Person nicht „identisch“ sind.

Wann liegt Vermögensschaden vor?

Bei einem echten Vermögensschaden (auch als reiner Vermögensschaden bekannt) erleidet weder eine Person noch eine Sache einen unmittelbaren Schaden, allerdings erleidet ein Dritter durch schuldhaftes Verhalten einen finanziellen Schaden.

Wann liegt Vermögensverfügung vor?

Eine Vermögensverfügung ist jedes freiwillige Handeln, Dulden oder Unterlassen, welches sich unmittelbar vermögensmindernd auswirkt. Jäger Strafrecht BT Rn. 331. Die Vermögensverfügung muss kausal auf dem Irrtum beruhen, wobei der Verfügende und der Irrende identisch sein müssen.

Was bedeutet Diebstahl als Tathandlung?

Diebstahl setzt als Tathandlung die Wegnahme der fremden beweglichen Sache voraus. Unter einer Wegnahme ist der Bruch fremden und die Begründung neuen, nicht notwendigerweise tätereigenen Gewahrsams zu verstehen. Von Relevanz ist also zunächst die Frage, was mit dem Begriff „ Gewahrsam “ gemeint ist.

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Was ist eine Täuschungshandlung?

Durch die Täuschungshandlung muss ein Irrtum erregt oder unterhalten werden. Irrtum ist eine Fehlvorstellung, d.h. der Wirklichkeit widersprechende Vorstellung, über Tatsachen. Erregt wird ein Irrtum, wenn der Irrtum durch den Täter selbst verursacht wird ( Kausalität erforderlich).

Ist der täuschungsbedingte Irrtum ursächlich geworden?

Der täuschungsbedingte Irrtum muss für die Willenserklärung also ursächlich geworden sein. Das ist dann der Fall, wenn der Getäuschte die Willenserklärung ohne die Täuschung überhaupt nicht, mit einem anderen Inhalt oder zu einem anderen Zeitpunkt abgegeben hätte.

Wie kann ein Diebstahl verübt werden?

Ein Diebstahl kann an ihm indes nicht verübt werden, da an ihm kein Eigentum bestehen kann, was jedoch eine weitere Voraussetzung darstellt. Dies nimmt ihm die Qualität eines tauglichen Tatobjektes im Rahmen eines anderen Prüfungspunktes. Des Weiteren muss die Sache für den Täter fremd sein.