Wann lauft die AIDA in Warnemunde aus?

Wann läuft die AIDA in Warnemünde aus?

Anläufe Kreuzfahrtschiffe in Warnemünde

Ankunft Schiffsname (voraussichtliche Liegezeit im Hafen) Liegeplatz
AIDAmar (08:00-18:00 Uhr) P8
Sa 11.06.2022 AIDAdiva (08:00-18:00 Uhr) P8
So 12.06.2022 MSC POESIA (07:00-17:00 Uhr)
AIDAvita (08:00-18:00 Uhr) P8

Wie bekomme ich mein Geld von AIDA?

Im Falle der Stornierung der Reise durch AIDA hat der Kunde Anspruch auf Rückzahlung seiner Zahlungen innerhalb von 14 Tagen ab Kündigung. Zahlt AIDA das Geld trotz Aufforderung nicht zurück, kann ein Rechtsanwalt mit der Geltendmachung beauftragt werden. Notfalls kann die Forderung gerichtlich geltend gemacht werden.

Wo sieht man das AIDA Bordguthaben?

In der „Buchungshistorie“ können Sie jetzt alle für Ihre AIDA Reise gebuchten Zusatzleistungen nachvollziehen, auch Ihr Bordguthaben im MYAIDA Account.

Wie lange dauert die Rückerstattung der Passagiere?

In der gesamten Reiseindustrie dauert es derzeit wesentlich länger, bis die Kunden ihr Geld zurückbekommen. Manche Passagiere warten schon seit Monaten auf ihre Rückerstattungen warten. Geduld ist dennoch oft der beste Weg, mit dem Thema umzugehen.

LESEN SIE AUCH:   Was passiert wenn man NasenSpray langer als eine Woche nimmt?

Was ist die ultimative Maßnahme aus der Kreuzfahrt?

Aus der Kreuzfahrt ist uns bislang kein derartiger Fall bekannt. Die ultimative Maßnahme, um sein Geld zurückzubekommen, ist, mithilfe eines Anwalts direkt Klage gegen den Reiseveranstalter zu erheben. Wer keine Rechtsschutzversicherung hat, streckt die Anwaltskosten hier gegebenenfalls vor.

Wie lange ist die Frist für die Rückbelastung?

Die Website anwalt.de empfiehlt, der Bank für die Rückbelastung eine Frist von 14 Tagen zu setzen und den Eingang des Geldes zu prüfen. Eine Lastschrift zurückgeben kann der Kunde innerhalb von acht Wochen nach Abbuchung.

Wann gilt die 14-Tage-Frist für einen Reiserücktritt?

Die 14-Tage-Frist gilt auch, wenn der Kunde selbst vom Reisevertrag zurücktritt, nicht aber bei Vertragskündigung nach § 651l BGB. Details dazu finden Sie in unserem Beitrag „ Wann Corona-Risiken und Masken-Pflicht (k)ein Grund für einen Reiserücktritt sind “.