Wann kommt es zu einer Konkursabweisung durch Gericht?

Wann kommt es zu einer Konkursabweisung durch Gericht?

Voraussetzung für ein Konkursverfahren ist das Vorliegen von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung. Es muss außerdem ein kostendeckendes Vermögen vorhanden sein, das zumindest die Anlaufkosten des Konkursverfahrens deckt.

Welche Konsequenzen hat ein Konkursverfahren?

Mit der Eröffnung eines Konkursverfahrens verliert die Firmenleitung das Recht, Geschäfte zu machen und über alle verfügbaren Aktiven, d. h. alle Vermögenswerte des Unternehmens wie Bankkonten, Immobilien oder Produktionsmaschinen, zu befinden. Dieses Vermögen wird in der Rechtssprache „Konkursmasse“ genannt.

Was sind die Ursachen für die Insolvenz?

Die Ursache dafür können z. B. Fehlinvestitionen, ein falsch eingeschätztes Geschäftsrisiko oder Fehler in der Preiskalkulation sein. Aber auch eine generelle Veränderung des Absatzmarktes oder wirtschaftliche Krisen können Unternehmen in die Insolvenz treiben.

Wie wurde die Veröffentlichung der Insolvenzen eingestellt?

Die Veröffentlichung der Insolvenzen in den regionalen Tageszeitungen wurde vor einigen Jahren eingestellt. Angesichts einer Zahl von 40.000 Insolvenzen jedes Jahr in Deutschland und der steigenden Zahl von Verbraucherinsolvenzverfahren erschien es nicht mehr kostengerecht, sämtliche Insolvenzverfahren auf diese Weise zu veröffentlichen.

LESEN SIE AUCH:   Was kostet ein fertig Dach?

Wie lange verlängert sich die insolvenzfrist?

Sollte eine zweite Insolvenz beantragt werden müssen verlängert sich die Laufzeit auf fünf Jahre. Die Frist einen neuen Antrag stellen zu können, verlängert sich von 10 auf 11 Jahre. Geschenke und Lotteriegewinne werden im Rahmen der Insolvenz als Insolvenzmasse verwertet.

Wie läuft das Insolvenzverfahren?

Das Insolvenzverfahren läuft streng nach den rechtlichen Regelungen, die die Insolvenzordnung für die Regelinsolvenz festlegt. Sobald Gläubiger oder der Schuldner selbst einen Insolvenzgrund als erfüllt ansehen, können sie die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens (§13 Ins0) beantragen.