Wann kann man in die Insolvenz gehen?

Wann kann man in die Insolvenz gehen?

Ein Insolvenzverfahren ist dann möglich, wenn das Einkommen und Vermögen des Schuldners nicht ausreicht, um seine Schulden zu bezahlen (Überschuldung) oder wenn er seine fälligen Zahlungspflichten nicht erfüllen kann (Zahlungsunfähigkeit).

Wie kann man in Insolvenz gehen?

Wer insolvent geht, durchläuft ein gerichtliches Verfahren, um nach 3 bis 6 Jahren wieder schuldenfrei zu sein. Das Insolvenzverfahren steht allen Privatpersonen offen, denen eine Überschuldung droht oder die bereits zahlungsunfähig sind. Ist eine Person überschuldet, kann sie in Insolvenz gehen.

Was passiert wenn ich in Insolvenz gehe?

Hat der Schuldner während der Insolvenz alle Regeln befolgt, kommt es dann in der Regel zur Restschuldbefreiung. Der Schuldner ist damit schuldenfrei und die Gläubiger können wegen der alten Forderungen keine Zwangsvollstreckungsmaßnahmen mehr durchführen.

Wie beginnt ein Insolvenzverfahren für Unternehmen?

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Der Ablauf von einem Insolvenzverfahren für Unternehmen beginnt mit der Anmeldung. Diese erfolgt beim örtlich zuständigen Amtsgericht, welches als Insolvenzgericht fungiert. Die Zuständigkeit ergibt sich aus dem Sitz des Unternehmens. Wurde der Antrag auf Firmeninsolvenz gestellt,…

Was ist zuständig für die Privatinsolvenz?

Örtlich zuständig ist ausschließlich das Insolvenzgericht, in dessen Bezirk der Schuldner seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. In der Regel müssen Sie sich also, wenn Sie die Privatinsolvenz anmelden wollen, an das Amtsgericht wenden, welches für Ihren Wohnort zuständig ist. Viele…

Was ist eine außergerichtliche Insolvenz?

Alternative zur Privatinsolvenz bietet der außergerichtliche Vergleich. Es bedeutet, dass Sie sich ohne förmliches Insolvenzverfahren mit den Gläubigern auf die Rückzahlung der Schulden einigen. Ein außergerichtlicher Vergleich kann in einer Einmalzahlung oder durch Raten erfolgen.

Wie kann man eine private Insolvenz durchlaufen?

Auch ehemalige Selbstständigen, die maximal 19 Gläubiger haben und gegen die keine Forderungen aus der Selbstständigkeit mehr bestehen, können die private Insolvenz durchlaufen. Für Unternehmen, die ihre Rechnungen nicht mehr bezahlen können, ist laut Insolvenzrecht hingegen die Firmeninsolvenz – offiziell Regelinsolvenz genannt – vorgesehen.

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