Inhaltsverzeichnis
Wann kann ich in Rente gehen Jahrgang 1953?
Jahrgang
Jahrgang | Renteneintrittsalter | Abschlag bei Rentenbeginn mit 63 |
---|---|---|
1952 | 65 Jahre + 6 Monate | 9,0 Prozent |
1953 | 65 Jahre + 7 Monate | 9,3 Prozent |
1954 | 65 Jahre + 8 Monate | 9,6 Prozent |
1955 | 65 Jahre + 9 Monate | 9,9 Prozent |
Bin 1966 geboren Wann kann ich in Rente gehen?
Altersrente nach 35 Versicherungsjahren Für alle, die 1964 oder später geboren sind, liegt das Renteneintrittsalter auch nach 35 Beitragsjahren bei 67 Jahren. Sie können die Altersrente auch ab 63 Jahren vorzeitig in Anspruch nehmen, allerdings mit einem Abzug von bis zu 14,4 Prozent.
Wie hoch ist das Renteneintrittsalter für die Jahrgänge 1953 bis 1963?
Vor 1953 Geborene bereits mit 63 Jahren. Um Zwei-Monats-Stufen erhöht sich das Rentenalter für die Jahrgänge 1953 bis 1963. Die Jahrgänge ab 1964 können sich ohne Abschläge erst mit 65 auf die Rente freuen. Renteneintrittsalter berechnen: Besonders langjährige Versicherte!
Wie lange ist das gesetzliche Renteneintrittsalter?
Heute gibt es keinen Unterschied mehr für Frauen und Männer, alle Versicherten, die ab dem Jahre 1964 geboren sind, erreichen das gesetzliche Renteneintrittsalter erst mit Vollendung des 67. Lebensjahres. Für die Jahrgänge zwischen 1952 und 1964 erfolgt die schrittweise Anhebung vom 65. aufs 67. Lebensjahr.
Was ist das Renteneintrittsalter von Frauen?
Renteneintrittsalter von Frauen: Das Wichtigste auf einen Blick In Deutschland liegt das Renteneintrittsalter bei 67 Jahren. Es gilt für Männer und Frauen gleichermaßen. Nur wenn du vor 1964 geboren bist oder schon 45 Jahre lang in die Rentenkasse einzahlst, kannst du ohne Abschläge früher in Rente gehen.
Was sind die Voraussetzungen für den Renteneintritt?
Allerdings sind die Voraussetzungen dafür sehr eng. Der Renteneintritt ist frühestens mit 63 Jahren möglich und setzt Folgendes voraus: Versicherter muss vor 1952 geboren sein Eine Versicherungszeit von mindestens 15 Jahren muss nachgewiesen werden Der Versicherte muss bei Renteneintritt arbeitslos sein und gleichzeitig nach Erreichen des 58.