Wann kann ich in die private Krankenversicherung?

Wann kann ich in die private Krankenversicherung?

Privat versichern kann sich nur, wer nicht versicherungspflichtig ist: Das sind Selbstständige, Beamte und alle Arbeitnehmer mit einem Arbeitsentgelt oberhalb der Versicherungspflichtgrenze von 62.550 Euro pro Jahr. Selbstständige und Beamte können sich unabhängig von ihrem Einkommen privat versichern.

Wie kann man sich für eine private Kranken­­Versicherung entscheiden?

Ab diesem Zeitpunkt – der auf jeden Tag im Jahr fallen kann – können Sie sich für eine private Kranken­­versicherung entscheiden. Der Arbeitgeber muss an die Kranken­­versicherung melden, dass der Arbeitnehmer nicht länger pflichtversichert ist. Sonst kann der Wechsel in die private Kranken­­versicherung nicht stattfinden.

Was ist der Gesundheitszustand bei Eintritt in die private Krankenversicherung?

Das entscheidende Merkmal ist der Gesundheitszustand bei Eintritt in die private Krankenversicherung. Hat eine Person beispielsweise eine chronische Krankheit oder leidet unter Folgeerkrankungen eines Unfalls, kann die Versicherung Risikozuschläge vereinbaren.

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Wie kann ich in die private Krankenversicherung wechseln?

Grundsätzlich kann jeder in die private Kranken­­versicherung wechseln, der durch seine Berufs­gruppe nicht in der gesetzlichen Kranken­­versicherung ­versicherungs­pflichtig ist oder über der Versicherungs­pflichtgrenze verdient. Diese Voraussetzungen erfüllen in der Regel Selbständige, Beamte, Studenten, Rentner und gut verdienende Angestellte.

Warum befassen sich Privatpatienten mit der gesetzlichen Krankenversicherung?

Privatpatienten befassen sich mit der Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung oft erst dann, wenn ihre private Absicherung zu teuer wird. Ein weiterer Grund kann sein, dass die GKV aufgrund mitzuversichernder Kinder durch die kostenlose Familienversicherung günstiger ist, auch wenn die Leistungen dort nicht so umfassend wie in der PKV sind.