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Wann kann eine Marke nicht eingetragen werden?
Das DPMA prüft, ob der Eintragung der Marke sog. absolute Schutzhindernisse entgegenstehen. Insbesondere Zeichen, die nur die Eigenschaften einer Marke beschreiben, werden nicht eingetragen. Das DPMA prüft nicht, ob es die Marke so oder ähnlich schon gibt.
Wann liegt eine Markenverletzung vor?
Wann wird der Schutz der Marke verletzt? Der markenrechtliche Schutz wird dann verletzt, wenn Konkurrenten dasselbe Markenzeichen oder ein „zum Verwechseln“ ähnliches Zeichen für ihre Zwecke verwenden und damit die Unterscheidungskraft der Marke aushöhlen.
Wann muss ein Verstoß gegen das Markenrecht vorliegen?
Damit ein Verstoß gegen das Markenrecht vorliegt, muss eine markenmäßige Benutzung des konkreten Zeichens vorliegen. Die Marke muss also zur Unterscheidung von Waren oder Dienstleistungen eingesetzt werden, damit der Tatbestand der Markenrechtsverletzung greift.
Ist die Eintragung notwendig für den Markenschutz?
Die Eintragung ist somit notwendig, für die Entstehung des Markenschutzes. Als natürliche Personen werden reale Menschen bezeichnet. Wohingegen es sich bei juristischen Personen um Personengesellschaften handelt, die rechtsfähig sind und somit Verträge abschließen können.
Ist die Anmeldung und Eintragung einer Marke zu empfehlen?
Bei Erhalt einer Abmahnung oder bei Unsicherheiten, ob man ein bestimmtes Zeichen nutzen darf, ist die Beauftragung eines Fachanwalts dringend zu empfehlen. Rechtsmissbräuchlich ist die Anmeldung und Eintragung einer Marke, wenn sie alleine zu dem Zweck durchgeführt wird, um ein massives Abmahnpotenzial zu schaffen.
Was ist die Markenrechtsverletzung?
Die Markenrechtsverletzung Das Markenrecht gibt dem Markeninhaber das Recht, ein Zeichen zu monopolisieren. Er ist also der Einzige, der entscheiden darf, wer die Marke benutzen darf. Daher liegt eine Markenverletzung immer dann vor, wenn jemand die geschützte Marke gegen den Willen des Berechtigten verwendet.