Inhaltsverzeichnis
- 1 Wann kann eine Insolvenzeröffnung gestellt werden?
- 2 Wie wird das Insolvenzverfahren durchgeführt?
- 3 Wie muss die Insolvenzmasse gedeckt werden?
- 4 Welche Maßnahmen hat das Insolvenzgericht zu treffen?
- 5 Wie wird der Insolvenzverwalter vom Gericht eingesetzt?
- 6 Wie lange muss der Lohnausfall vor der Insolvenz liegen?
- 7 Was sind die Ziele des Insolvenzverfahrens?
- 8 Wie wird die Eröffnung des Insolvenzverfahrens anhängig sein?
- 9 Welche Voraussetzungen gibt es für die Eröffnung der Insolvenzmasse?
Wann kann eine Insolvenzeröffnung gestellt werden?
Der Antrag ist unverzüglich, spätestens jedoch drei Wochen nachdem die Gesellschaft zahlungsunfähig oder überschuldet geworden ist, zu stellen. Der Insolvenzeröffnungsantrag kann formlos oder auch mündlich zu Protokoll in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts gestellt werden. Eine Antragspflicht besteht für natürliche Personen generell nicht.
Wie wird das Insolvenzverfahren durchgeführt?
Das Insolvenzverfahren wird bei Vorliegen eines entsprechenden Eröffnungsantrages durch den Schuldner durchgeführt. Auch Gläubiger sind gemäß § 13 Abs. 1 InsO antragsstellungsberechtigt.
Wie beauftragt das Insolvenzgericht einen Gutachter?
Das Insolvenzgericht beauftragt einen Gutachter, das Vorliegen von Gründen für ein Insolvenzverfahren sowie die Erfordernis von Sicherungsmaßnahmen zu prüfen. Das Insolvenzgericht hat gemäß § 21 InsO die Pflicht, bis zur endgültigen Entscheidung über den Insolvenzeröffnungsantrag, Schritte zur Sicherung des Schuldnervermögens einzuleiten.
Wie muss die Insolvenzmasse gedeckt werden?
Gemäß § 28 InsO muss mindestens einer der drei bereits genannten Insolvenzgründe vorliegen und die Insolvenzmasse die Verfahrenskosten decken. Werden die Verfahrenskosten durch die Insolvenzmasse nicht gedeckt, können natürliche Personen gemäß § 4a InsO die Stundung der Verfahrenskosten beantragen.
Welche Maßnahmen hat das Insolvenzgericht zu treffen?
Das Insolvenzgericht hat alle Maßnahmen zu treffen, die erforderlich erscheinen, um bis zur Entscheidung über den Antrag eine den Gläubigern nachteilige Veränderung in der Vermögenslage des Schuldners zu verhüten. Die Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters sind in §22 der Insolvenzordnung folgendermaßen geregelt:
Wie wird die Insolvenzreife ermittelt?
Der Zeitpunkt der sogenannten Insolvenzreife wird vom Insolvenzverwalter aus der Buchhaltung ermittelt unter Berücksichtigung vorliegender entsprechender Zahlungstitel und erfolgloser Vollstreckungsversuche. Das Strafmaß für eine vorsätzliche Insolvenzverschleppung beläuft sich auf eine Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren oder eine Geldstrafe.
Wie wird der Insolvenzverwalter vom Gericht eingesetzt?
Grundsätzlich wird der Insolvenzverwalter vom Insolvenzgericht bei der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ernannt. Doch schon vor Verfahrenseröffnung kann ein sogenannter „vorläufiger Insolvenzverwalter“ vom Gericht eingesetzt werden.
Wie lange muss der Lohnausfall vor der Insolvenz liegen?
Arbeitnehmer, deren Arbeitgeber insolvent ist, bekommen auf Antrag von der Arbeitsagentur Insolvenzgeld gezahlt. Hierdurch soll für maximal drei Monate der durch die Insolvenz wegfallende Lohn ausgeglichen werden. Dabei muss der besagte Lohnausfall zeitlich vor dem Insolvenzereignis liegen, also vor:
Wie kann ein Insolvenzantrag gestellt werden?
Ein Insolvenzantrag kann entweder von den Gläubigern der Gesellschaft oder von der GmbH selbst gestellt werden. Die Gesellschaft wird hierbei durch den Geschäftsführer vertreten. Der Geschäftsführer ist derjenige, der das gesamte Unternehmen leitet und kontrolliert. Deshalb ist er für die Stellung eines Antrags verantwortlich.
Was sind die Ziele des Insolvenzverfahrens?
Ziele des Insolvenzverfahrens. Ziel des Insolvenzverfahrens ist die bestmögliche Verwertung des Vermögens einer privaten oder juristischen Person (z. B. Verein, Genossenschaft, Gesellschaft) sowie gleichmäßige Verteilung der Insolvenzmasse (nach Abzug der Verfahrenskosten sowie der Aus- und Absonderungsmasse) an die Gläubiger.
Wie wird die Eröffnung des Insolvenzverfahrens anhängig sein?
Nicht selten werden zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens noch Gerichtsprozesse anhängig sein, die vom oder gegen den Schuldner als Prozesspartei geführt werden. Wie es um diese Verfahren bestellt ist und wie es weitergeht, soll in dem folgenden Beitrag aufgezeigt werden.
Wann fällt das Verfahren in die Zuständigkeit des Insolvenzverwalters?
Von nun an fällt das Verfahren also in die Zuständigkeit des Insolvenzverwalters. Dieser fungiert als Partei kraft Amtes und handelt in gesetzlicher Prozessstandschaft. Zustellungen erfolgen ab diesen Zeitpunkt allein an ihn. Prozesse werden dabei – damit sich der Insolvenzverwalter auf diese einstellen kann – zunächst zum Stillstand gebracht.
Welche Voraussetzungen gibt es für die Eröffnung der Insolvenzmasse?
In dieser Phase prüft das Gericht, ob die Voraussetzungen der Eröffnung gegeben sind, beispielsweise das Vorliegen eines Insolvenzgrundes. Zudem muss eine ausreichend große Insolvenzmasse bestehen, damit zumindest die Verfahrenskosten gedeckt bzw. gestundet werden können.
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