Wann kann eine Hausverwaltung gekundigt werden?

Wann kann eine Hausverwaltung gekündigt werden?

Dafür gilt ein Zeitraum von maximal zwei Monaten ab Kenntnis des wichtigen Grundes (Bayerisches Oberstes Landesgericht (BayObLG), Beschluss vom 17.01.2000, Az.: 2Z BR 120/99). Auch die außerordentliche (fristlose) Kündigung hat dem Verwalter innerhalb von höchstens zwei Monaten nach Beschlussfassung zuzugehen.

Kann ein Eigentümer gekündigt werden?

Rechts-Referntin Julia Wagner: „Ich kann es kurz und knapp machen: Ja, das geht. “ Nach neuem Recht könne die Verwaltung jederzeit abberufen werden, und zwar ohne besonderen Grund. „Der Verwalter kann also per Mehrheitsbeschluss der Eigentümer abberufen und sein Vertrag gekündigt werden.

Wie wird man den Hausverwalter los?

Die Eigentümergemeinschaft kann den Hausverwalter jederzeit ordentlich abberufen. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Die Abberufung kann allerdings im Verwaltervertrag auf bestimmte Gründe beschränkt werden. Ansonsten ist die Abberufung, also die Beendigung der organschaftlichen Stellung, immer möglich.

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Wie lange wird eine Hausverwaltung gewählt?

Es gibt keine gesetzliche Beschränkung für eine maximale Laufzeit. Eigentümer und Hausverwaltung können den Zeitraum für die Beauftragung frei verhandeln. Üblich sind aber auch bei der Miethausverwaltung ein bis fünf Jahresverträge. Gleiches gilt im Übrigen auch bei der Verwaltung des Sondereigentums.

Wie lange dauert ein Verwaltervertrag?

Der Verwaltervertrag ist als entgeltlicher Geschäftsbesorgungsvertrag im Sinne von § 675 BGB zu verstehen. Die § 305 ff. BGB enthalten die generellen Regeln zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen für alle Vertragsarten. Die Vertragslaufzeit wird dort auf maximal zwei Jahre festgelegt.

Wie kann ein Verwalter abgewählt werden?

Abwahl des Verwalters nun jederzeit möglich 3 Satz 1 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) nicht mehr erforderlich. Vielmehr kann die Abwahl „jederzeit“ erfolgen. Damit kann der Verwalter zu jedem Zeitpunkt und ohne etwaige Gründe durch einfachen Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer abgewählt werden.

Wie kündige ich eine Hausverwaltung?

Die fristlose außerordentliche Kündigung muss dem Verwalter innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis den Kündigungsgrundes zugehen, § 626 Abs. 2 Satz 1 und 2 BGB. Die Kündigung hat also spätestens am letzten Tag der zwei-Wochen-Frist beim Verwalter zu sein. Die Angabe von Kündigungsgründen ist nicht erforderlich.

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Kann ein Eigentümer die Hausverwaltung kündigen?

Die Eigentümergemeinschaft kann den Hausverwalter jederzeit ordentlich abberufen. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Erfolgt eine Abberufung, liegt ihr regelmäßig ein wichtiger Grund zu Grunde. Wird der Hausverwalter ordentlich abberufen, muss also der Verwaltervertrag (Dienstvertrag) ebenfalls gekündigt werden.

Was tun wenn der Hausverwalter nicht reagiert?

Reagiert der Verwalter nicht auf direkte Anfragen, liegt der erste Schritt darin, den Verwaltungsbeirat hinzuziehen und das Gesprächsersuchen über diesen vortragen zu lassen. Aber zeigt auch das keine Wirkung, kann der Verwalter in einem Schreiben auf seine Pflichten hingewiesen werden.