Inhaltsverzeichnis
Wann ist man kreditwürdig?
Eines Kredites würdig ist man dann, wenn alle persönlichen Voraussetzungen belegen, dass man mit der Rückzahlung des Selbigen nicht überfordert ist. Banken und Sparkassen sichern sich vor der Vergabe ab, indem sie die unterschiedlichsten Daten vom Interessenten abfragen und diese auswerten.
Wer entscheidet ob man einen Kredit bekommt?
Grundsätzlich gilt, dass über Darlehen bzw. Kredite immer im sog. Vieraugen-Prinzip entschieden werden muss. Das ist eine Vorgabe der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Wie bekomme ich einen Kredit?
Einen Kredit bekommen Sie in der Regel bei der Bank. Dafür füllen Sie einen Kreditantrag aus und reichen ihn bei einem Bankinstitut Ihrer Wahl ein. Um ein möglichst günstiges Kreditangebot zu erhalten, lohnt sich vorab ein Vergleich mehrerer Angebote miteinander. Die eingereichten Unterlagen werden dann geprüft.
Wie bekommen sie einen Kredit bei der Bank?
Einen Kredit bekommen Sie in der Regel bei der Bank. Dafür füllen Sie einen Kreditantrag aus und reichen ihn bei einem Bankinstitut Ihrer Wahl ein. Um ein möglichst günstiges Kreditangebot zu erhalten, lohnt sich vorab ein Vergleich mehrerer Angebote miteinander.
Welche Sicherheiten benötigen sie für einen Kredit?
Einen Kredit bekommen die meisten jedoch auch, wenn die Voraussetzungen nicht ganz optimal sind. Die Bank benötigt dann lediglich mehr Sicherheiten, die hinterlegt sind, um das Risiko für Sie zu minimieren. Als Sicherheiten zählen Kunstwerke, Autos oder Häuser, also Vermögen, das während der Laufzeit möglichst nichts an Wert einbüßt.
Wie kann ich ein günstiges Kreditangebot erhalten?
Um ein möglichst günstiges Kreditangebot zu erhalten, lohnt sich vorab ein Vergleich mehrerer Angebote miteinander. Die eingereichten Unterlagen werden dann geprüft. Dabei kommt es der Bank darauf an, dass der Antragsteller das Geld in einem angemessenen Zeitraum zurückzahlen kann.
Was ist wichtig bei einem Kredit mit Bürgen?
Besonders wichtig bei einem Kredit mit Bürgen ist ein weiterer Vertrag zwischen dem Kreditnehmer und dem Bürgen. Hierin sollte die Rückzahlung der geleisteten Bürgschaftssumme vereinbart und geregelt werden. Eine Bürgschaft wird in die jeweilige SCHUFA-Auskunft des Bürgen eingetragen.