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Wann ist es prozessbetrug?
Prozessbetrug ist rechtlich das vorsätzliche Vorbringen einer falschen Aussage oder falscher Beweismittel (Beweismittelbetrug) oder jeglicher anderer Täuschungshandlung durch eine Partei in einem Gerichtsprozess. Es ist dabei unerheblich, vor welcher Gerichtsbarkeit der Prozess stattfindet.
Wer ermittelt bei prozessbetrug?
Die Staatsanwaltschaft soll objektiv – in alle Richtungen – ermitteln. Nach Abschluss der Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft mehrere Handlungsoptionen: Kommt sie zu dem Schluss, dass eine Verurteilung wegen Betrug wahrscheinlicher ist als ein Freispruch, kann sie bei Gericht Anklage erheben.
Wie wichtig ist die Definition einer falschen Aussage?
Wichtig zur Beantwortung dieser Frage ist die Definition einer falschen Aussage: Eine Aussage gilt immer dann als falsch, wenn sie nicht der objektiven Wahrheit entspricht. Im Alltag nutzen wir das relativ häufig, z.B. um uns oder andere zu schützen.
Was ist eine falsche Zeugenaussage?
Eine „falsche Zeugenaussage“ bzw. eine Falschaussage liegt vor, wenn jemand vor einem Gericht oder einer anderen Stelle, die zur eidlichen Vernehmung zuständig ist, wahrheitswidrige Tatsachen zu einem bestimmten Sachverhalt äußert.
Was ist eine Zeugenaussage vor Gericht?
„Zeugenaussage“ vor Gericht meint, dass man als Zeuge vor Gericht über einen bestimmten zu bezeugenden Sachverhalt mündlich Auskunft gibt. Die „falsche Zeugenaussage“ meint offiziell die falsche uneidliche Aussage, die unter Strafe gestellt ist und in § 153 StGB (Strafgesetzbuch) geregelt ist.
Kann das Gericht das Vorbringen einer Partei zurückweisen?
Das Gericht könnte das Vorbringen einer Partei zurückweisen, wenn das Vorbringen i.S.d. 296 I ZPO unentschuldigt verspätet kommt bzw. zu einer Verlängerung des Rechtsstreits führt. Es empfiehlt sich daher nicht, relevante Aspekte des Sachverhalts zurück zu halten, um sie später, ggf. erst in einer höheren Instanz einzubringen.
Wer darf prozessbetrug anzeigen?
Wenn der Richter ein ungutes Gefühl hat, kann er selbst den Fall zur Staatsanwaltschaft bringen und demnach anzeigen. Aber auch die Parteien selbst oder ihre Rechtsanwälte können eine entsprechende Anzeige bei der Polizei oder bei der Staatsanwaltschaft machen.
Nach der Anzeige wegen Betrug nehmen die Strafverfolgungsbehörden die Ermittlungen auf. Zur (öffentlichen) Anklage kommt es allerdings nur, wenn die Staatsanwaltschaft eine Verurteilung für wahrscheinlicher hält als einen Freispruch. Sonst stellt sie das Verfahren ein.
Wann ist jemand parteifähig?
Parteifähig sind grundsätzlich alle (natürlichen und juristischen) Personen, die rechtsfähig sind (§ 50 ZPO). Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit seiner Geburt. Parteifähig sind deshalb auch minderjährige Kinder. Ihnen fehlt es jedoch an der Prozessfähigkeit, da sie nicht geschäftsfähig sind.
Was ist die Prozessführungsbefugnis für den Kläger?
Wesentlich für den Kläger ist weiterhin die Prozessführungsbefugnis. Diese sagt aus, im eigenen Namen über das streitige Recht zu prozessieren. Für den Kläger besteht sie dann, wenn er behauptet, das streitige Recht stünde ihm selber zu.
Was ist die Zulässigkeit der Klage im Zivilprozess?
Video: Die Zulässigkeit der Klage im Zivilprozesses Ein Zivilprozess setzt eine Initiative des Klägers voraus (Dispositionsgrundsatz). Der Prozess wird durch die Erhebung der Klage in Gang gesetzt (§ 253 ZPO).
Was sind die gesetzlichen Mindestbedingungen für eine Klage?
Für jede Klage gibt es aber gesetzliche Mindestbedingungen. Jede Klage muss den Anforderungen des § 253 Abs. 2 ZPO genügen. Hierzu gehören die Bezeichnung der Parteien und des Gerichts, die Angabe des Klagegegenstands und des Klagegrunds, ein bestimmter Antrag sowie die Unterschrift der Partei bzw. des Rechtsanwalts.
Was sind die Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Klage?
Für die Zulässigkeit einer Klage ist nicht nur wichtig, das „richtige Gericht“ zu finden. Auch die Parteien (Kläger und Beklagter) müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um vor Gericht akzeptiert zu werden. Relevant sind die Stichworte „Parteifähigkeit“, „Prozessfähigkeit“, „Postulationsfähigkeit“ sowie „Prozessführungsbefugnis“.