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Wann ist eine Telefonüberwachung erlaubt?
Die Frage, wann Polizei und Justiz Telefongespräche abhören und aufzeichnen dürfen, ist bundesweit in der Strafprozessordnung geregelt. Die Telefonüberwachung ist danach nur zulässig, wenn der konkrete Verdacht besteht, dass eine Straftat begangen wurde oder vorbereitet wird.
Wie funktioniert eine Telefonüberwachung?
Telekommunikationsverbindungsdaten werden durch Telekommunikationsdienstleister auf Anfrage an die Ermittlungsbehörden weitergeleitet. Das sind Angaben über die Kennungen, sämtliche Rufnummern, Sim-Karten Nummer, Standort des Telefonats. Ihre Telefonate werden sodann überwacht und aufgezeichnet.
Wie funktioniert Telekommunikationsüberwachung?
Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) bezeichnet die Informationserhebung von über eine gewisse räumliche Distanz ausgetauschten Informationen durch in der Regel staatlichen Stellen und meist ohne Wissen der Kommunikationsteilnehmer.
Kann mich die Polizei abhören?
Abhören und Aufzeichnen von Gesprächen Als mögliche Straftaten kommen gemäß § 100a StPO u.a. Mord, Totschlag, Bandendiebstahl, Raub,sexueller Missbrauch von Kindern oder Hochverrat in Betracht. Bei Gefahr in Verzug dürfen auch Staatsanwaltschaft oder Polizei das Abhören anordnen.
Wann darf die Telefonüberwachung angeordnet werden?
Nach § 100b Abs.1 StPO darf die Telefonüberwachung nur auf Antrag der Staatsanwaltschaft durch das Gericht angeordnet werden. Liegt Gefahr in Verzug vor, so kann die Anordnung auch durch die Staatsanwaltschaft erfolgen. Außerdem ist die Anordnung zeitlich begrenzt auf 3 Monate.
Wie ist die Telefonüberwachung geregelt?
Das Verfahren bei einer Telefonüberwachung ist in § 100b StPO geregelt. Nach § 100b Abs.1 StPO darf die Telefonüberwachung nur auf Antrag der Staatsanwaltschaft durch das Gericht angeordnet werden. Liegt Gefahr in Verzug vor, so kann die Anordnung auch durch die Staatsanwaltschaft erfolgen.
Was ist das Ermittlungsverfahren der Telefonüberwachung?
Das Ermittlungsverfahren der Telefonüberwachung dient der Aufklärung des Sachverhalts. Um dies bestmöglich zu erreichen, stehen den Ermittlungsbehörden zahlreiche Maßnahmen zur Verfügung. Eine wichtige Maßnahme, die zugleich aber stark in die Rechte des Beschuldigten eingreift, ist die Telefonüberwachung.
Was ist der Klassiker der Telefonüberwachung?
Ein Klassiker im Zusammenhang mit der Telefonüberwachung ist die Verwertbarkeit sog. „Zufallsfunde“. Diesem Problem liegt folgender Fall zugrunde: Die Staatsanwaltschaft führt bei dem Beschuldigten B eine formell rechtmäßige Telefonüberwachung durch.