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Wann ist eine Schuldfähigkeit ausgeschlossen?
die Schuldfähigkeit von einem Kind, das das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, nach § 19 Strafgesetzbuch (StGB) als ausgeschlossen – aufgrund der mangelnden Reife. Aber auch psychische, körperliche und seelische Beeinträchtigungen können zur Schuldunfähigkeit führen (§ 20 StGB).
Was passiert mit Schuldunfähigen Tätern?
Der Täter wird also beispielsweise nicht mit Gefängnisaufenthalt bestraft. Stattdessen ist nach Paragraph 61 ff StGB eine Unterbringung möglich, beispielsweise in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt.
Was ist die Frage der Schuldfähigkeit für das deutsche Strafrecht?
Vor der eigentlichen Strafbemessung kommt zunächst erst einmal die Frage der Schuldfähigkeit, die geklärt werden muss. Der lateinische Grundsatz “nulla poena sine culpa”, der besagt, dass kein Täter verurteilt werden kann, wenn er seine Tat ohne Schuld begangen hat, ist auch für das deutsche Strafrecht maßgeblich.
Wie kommt es zu einer verminderten Schuldfähigkeit?
Hierbei kommt es dann darauf an, in welchem Umfang die Einschränkung vorliegt und auf welchen Umstand sie sich bezieht. Von einer verminderten Schuldfähigkeit wird in der gängigen Praxis dann gesprochen, wenn die Schuldunfähigkeit nur im Bezug auf den direkt erfolgten Tatverlauf gesehen wird.
Wie erfolgt die Überprüfung der Schuldunfähigkeit?
Die Überprüfung der Schuldunfähigkeit erfolgt mithilfe eines Gutachtens. Anstelle einer Strafe können jedoch besondere Erziehungsmaßnahmen angeordnet werden, welche die sittliche bzw. soziale als auch geistige Reife des Täters fördern sollen.
Wie kann ich die Schuldfähigkeit des Täters belegen?
Ärztliche Befundberichte müssen die verminderte Schuldfähigkeit bzw. die Schuldunfähigkeit des Täters eindeutig zweifelsfrei belegen. Auch Behandlungspläne oder Medikamentenverordnungen können diesbezüglich dienlich sein, allerdings wird in der gängigen Praxis in der Regel ein Gutachten in gesonderter Form in Auftrag gegeben.