Wann ist eine ausschankgenehmigung erforderlich?
Eine Ausschankgenehmigung (Gestattung gem. § 12 Gaststättengesetz) benötigt, wer an die Allgemeinheit aus besonderem Anlass vorübergehend alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht.
Wie beantragt man eine Konzession?
Den Antrag für die Konzession stellen Sie beim Gewerbeamt, wenn Sie Ihr Gewerbe anmelden. Zuständig ist das Gewerbeamt, das für den Unternehmensstandort verantwortlich ist.
Was benötige ich für eine Schanklizenz?
3. Diese Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, um eine Schanklizenz zu erhalten
- Polizeiliches Führungszeugnis (erhältlich beim Einwohnermeldeamt)
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister (erhältlich beim Einwohnermeldeamt)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung (erhältlich beim Finanzamt)
Was brauche ich um Alkohol ausschenken zu dürfen?
Wenn du in Deutschland Alkohol ausschenken möchtest, benötigst Du eine Ausschankgenehmigung. Hier erfährst Du, welche Arten von Schankerlaubnis es gibt, wann du sie benötigst und wie du sie beantragst.
Wie kann man eine Alkohollizenz beantragen?
Eine Alkohollizenz kann man beispielsweise in einer der Filialen von „African + Eastern“ oder „Maritime und Mercantile International“ beantragen. Eine Filiale der Spirituosenkette „African + Eastern“ befinden sich unter anderem im Untergeschoss der Dubai Marina Mall. Die Lizenz hat eine Gültigkeit von 30 Tagen.
Was sind die Kosten für eine Schanklizenz?
Im Normalfall bewegen sich die Kosten für eine Schanklizenz zwischen einigen hundert und ein paar tausend Euro. Eine Schanklizenz brauche ich also wenn ich alkoholische Getränke an Ort und Stelle entgeltlich serviere.
Warum sind alkoholische Getränke in Schweden teuer?
Grund für die hohen Alkoholpreise ist unter anderem die relativ hohe Besteuerung von Alkohol in Schweden. Hier eine Übersicht die geltenden Steuersätze für alkoholische Getränke in Schweden von der Schwedischen Steuerbehörde „Skatteverket“. Fazit: Alkohol ist in Schweden teuer – einige Getränke kosten teils doppelt so viel wie in Deutschland.
Was sind die Gebühren für den Ausschank alkoholischer Getränke?
1 26 Euro – für natürliche Personen 2 31 Euro – für juristische Personen mit einem gesetzl. Vertreter 3 13 Euro – für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter 4 08 Euro – zusätzlich für jede natürliche Person und jeden gesetzlichen Vertreter beim Ausschank alkoholischer Getränke