Wann ist eine Arbeit zumutbar?

Wann ist eine Arbeit zumutbar?

B284 Eine Arbeit ist unzumutbar, wenn sie den berufs- und ortsüblichen, insbesondere den gesamt- oder normalarbeitsvertraglichen Bedingungen nicht entspricht. B285 Eine Arbeit ist unzumutbar, wenn sie nicht angemessen auf die Fähigkeiten oder auf die bisherige Tätigkeit der versicherten Person Rücksicht nimmt.

Ist jede Arbeit zumutbar?

Die Zumutbarkeit von Arbeitsstellen ist in § 10 SGB II und § 140 SGB III geregelt. Aus beiden Paragrafen geht hervor, dass generell jede Art von Arbeit zumutbar ist. Entsprechend gilt eine Arbeit als nicht zumutbar, wenn Sie zur Ausübung der möglichen Tätigkeit körperlich, seelisch oder geistig nicht in der Lage sind.

Ist der Angestellte uneinig über die Höhe der Arbeitsverweigerung?

Ein Beispiel aus der Praxis: Mitarbeiter und Chef sind uneinig über die Höhe einer fairen Bezahlung. Der Angestellte erledigt fortan die ihm übertragenen Aufträge nicht mehr. Dies ist jedoch als zentrale Pflicht und Hauptaufgabe in seinem Arbeitsvertrag verankert. Somit handelt es sich um bewusste – arbeitsrechtlich relevante – Arbeitsverweigerung.

LESEN SIE AUCH:   Was kann man gegen Mittagsschlaf tun?

Kann der Arbeitgeber die Arbeitsverweigerung gerechtfertigt werden?

Betroffene sollten zudem möglichst vorher ankündigen, dass sie von ihrem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen werden, wenn der Arbeitgeber weiterhin nicht zahlt. Ist die Arbeitsverweigerung gerechtfertigt, hat der Mitarbeiter trotz mangelnder Arbeitsleistung ein Recht auf Bezahlung.

Ist eine Arbeitsverweigerung zulässig?

Arbeitsverweigerung kann zulässig sein, wenn der Arbeitgeber seinerseits gegen seine Pflichten verstößt. Wenn eine Tätigkeit Gesundheit und Leben des Arbeitnehmers gefährden würde, kann dieser sich weigern, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen. Ein Beispiel hierfür wäre die Arbeit in der Höhe ohne ordnungsgemäße Sicherung.

Wie reagieren Arbeitgeber auf Arbeitsverweigerung?

Arbeitgeber nehmen Arbeitsverweigerung sehr ernst und reagieren schnell. Dem Unternehmen entsteht schließlich ein Schaden – sowohl finanziell als auch für die Reputation. Statt die Arbeit zu verweigern, sollte in einem Gespräch eine gemeinsame Lösung gefunden werden. Das ist konstruktiv und professionell.