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Wann ist eine Antwort portofrei?
Sofern auf dem Antwortbrief deutlich über der Rücksendeadresse „Antwort“ steht, zahlen Sie kein Porto. Dies gilt auch, wenn im Briefkmarkenfeld „Bitte ausreichend frankieren“ oder „Bitte freimachen“ steht. Sie haben jedoch die Wahl, ob Sie dem Empfänger die Kosten ersparen, indem Sie den Brief dennoch frankieren.
Was bedeutet Bitte frei machen?
Steht auf der Postkarte beziehungsweise dem Umschlag: „Antwort“ und „Bitte freimachen“, müssen Verbraucher nur bezahlen, wenn sie das möchten.
Was versteht man unter Freimachen der Postsendung?
Frankierung (aus italienisch francare, „freimachen“) ist heute die Freimachung einer Postsendung durch eines oder mehrere Postwertzeichen (Briefmarken, Freistempel, Frankit oder Stampit mit jeweiligem Nennwert).
Was heisst auf dem Postkarte frei machen?
Steht auf der Postkarte beziehungsweise dem Umschlag: „Antwort“ und „Bitte freimachen“, müssen Verbraucher nur bezahlen, wenn sie das möchten.
Was ist die richtige Antwort für eine E-Mail?
Dein Antworttext wird über die ursprüngliche Nachricht gesetzt, damit Gesprächspartner den E-Mail-Verlauf nochmals zur Erinnerung gegenlesen können. Achte bei der Antwort auch darauf, wer eventuell noch in CC gesetzt war. Auch bei einer Antwort ist die richtige Anrede Pflicht – es gibt nichts Unhöflicheres, als einfach gleich zu antworten.
Wie musst du eine E-Mail schreiben und beantworten?
Wenn du in deinem Beruf E-Mails schreiben und beantworten musst, sollest du unbedingt auf die Länge deiner Nachricht achten. Als Faustformel kannst du dir merken, dass die komplette Nachricht auf einem Laptopbildschirm zu sehen sein sollte, ohne dass Lesende nach unten scrollen müssen.
Welche Regelungen gelten für den Antwortbrief?
Dazu gelten folgende Regelungen: Sofern auf dem Antwortbrief deutlich über der Rücksendeadresse „Antwort“ steht, zahlen Sie kein Porto. Dies gilt auch, wenn im Briefkmarkenfeld „Bitte ausreichend frankieren“ oder „Bitte freimachen“ steht.
Ist es ratsam die Antwortbriefe zu frankieren?
Bei Mitteilungen an Behörden ist es ratsam, die Antwortbriefe zu frankieren, wenn dies gewünscht wird. Ganz besonders dann, wenn Sie etwas von der Behörde möchten. Hier kann es sich um Post ans Finanzamt handeln oder beispielsweise an die Elterngeldstelle oder eine Behörde der Stadt, die ARGE und dergleichen mehr.