Wann ist die Novellierung des deutschen Namensrechts geplant?

Wann ist die Novellierung des deutschen Namensrechts geplant?

Ende März 2020 erklärten das Bundesinnen- und das Bundesjustizministerium, eine Novellierung des deutschen Namensrechts geplant zu haben. Das deutsche Namensrecht sei in der Praxis zu kompliziert, zu unübersichtlich und in Teilen sogar in sich widersprüchlich.

Was ist der üblichste Fall der Namensänderung?

Dies ist der wohl üblichste Fall der Namensänderung. Hier kann der Name des Ehepartners übernommen oder ein Doppelname geführt werden. Möchten beide Ehepartner ihren Namen behalten, können sie dennoch einen Ehenamen wählen. Diesen kann dann später ein gemeinsames Kind führen.

Ist eine Anpassung des Namens erforderlich?

Werden solche Personen eingebürgert oder zum Beispiel aufgrund von Heirat oder Adoption namens- oder personenstandsrechtlich erfasst, ist eine Anpassung der Schreibweise des Namens vorzunehmen. Die Anpassung des Namens stellt dabei keine Namensänderung dar. Sie wird zunächst von den Standesämtern vorgenommen.

Wie kann die Reihenfolge der Vornamen geändert werden?

Die Reihenfolge der Vornamen kann nun durch einfache Erklärung gegenüber dem Standesamt geändert werden. Ende März 2020 erklärten das Bundesinnen- und das Bundesjustizministerium, eine Novellierung des deutschen Namensrechts geplant zu haben.

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Was sind die Gründe für die Änderung eines Vornamens?

Ganz allgemein sind als wichtige Gründe anerkannt worden, wenn ihr Vorname anstößig oder lächerlich ist und es nachvollziehbar ist, dass sie darunter leiden. Die Hürde für die Änderung eines Vornamens ist im Allgemeinen auch tiefer, als für die Änderung des Familien-bzw. Nachnamens.

Wann ändert sich der Nachnamen für das Kind?

Wenn sich nach der Geburt eines Kindes, etwa wegen einer Scheidung und/oder einer neuen Partnerschaft, ein neues Sorgerecht für das Kind ergibt, haben die Eltern binnen drei Monaten die Möglichkeit, den Nachnamen ihres Kindes entsprechend zu ändern. Eine Adoption ist dafür nicht erforderlich.