Wann hat man Anspruch auf ein Ersatz Auto?

Wann hat man Anspruch auf ein Ersatz Auto?

Grundsätzlich hast Du Anspruch auf einen Mietwagen, wenn Dein Fahrzeug bei einem unverschuldeten Unfall beschädigt wurde und repariert werden muss. Also solange, bis Dein Auto repariert ist. Meist gilt das nur bei Fahrzeugen, die wegen des Unfalls fahruntüchtig wurden, also nicht mehr fahrbereit sind.

Was muss man bei einem Leihwagen beachten?

Mietwagen-Checkliste: Was man beachten muss

  • Mietvertrag.
  • Fahrzeugzustand und Vollständigkeit der Ausrüstung.
  • Tankregelung.
  • Altersbestimmungen.
  • Versicherung.
  • Vorgehensweise bei Unfall, Diebstahl oder Pannen bzw. Schäden am Auto.
  • Mögliche zusätzliche Gebühren.
  • Preisvergleich zahlt sich aus.

Wie lange besteht der Anspruch auf einen Mietwagen?

Der Anspruch auf einen Mietwagen besteht so lange, wie der Geschädigte sein eigenes Fahrzeug nicht nutzen kann. Gerade im Themenkreis „Unfallschaden – Reparatur, wenn ja, dann wie und wann – Verschrottung – Ersatz- oder Neubeschaffung“ darf der Geschädigte um eine kurze Bedenkzeit bitten.

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Wie rechnen sie mit einem Mietwagen nach dem Unfall?

Wer sich einen Mietwagen nach dem Unfall „von privat“ organisiert, muss mit mit einer 50-prozentigen Reduzierung der Kostenübernahme rechnen. Muss sich der Unfallgeschädigte aufgrund eines Totalschadens ein neues Fahrzeug beschaffen, hat er für die gesamte Zeit, die es dauert, bis das neue Fahrzeug bei ihm ist, Anspruch auf einen Mietwagen.

Kann man einen nächstbesten Auto-Vermieter wählen?

Einen nächstbesten Auto-Vermieter mit vielleicht überhöhten Tarifen zu wählen, wäre etwas kurz gedacht und ohnehin nicht zulässig. Preisvergleiche bestimmen das Geschehen! Dies gilt besonders dann, wenn ein Mietwagen nach einem Unfall länger als drei Tage in Anspruch genommen werden soll.

Wie lange dauert die Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Gebrauchtwagens?

Als erforderliche Zeit für die Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Gebrauchtwagens veranschlagte das Gericht vierzehn Tage zuzüglich zwei Wochenendtage. Zu Gunsten des Geschädigten ist aber zu beachten, dass die Zeit nicht ab dem Tag des Unfalls zu laufen beginnt.

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