Wann haftet der Kunde?
Grundsätzlich haftet immer der Unternehmer, wenn ein Kunde einen Sach- oder Personenschaden hat. Ob und in welcher Höhe der Unternehmer für den Schaden haftet, richtet sich nach den §§ 823 ff. BGB.
Wer haftet für Schaden im Laden?
Haftpflichtversicherung des Kunden springt ein – Police und unbeabsichtigtes Handeln vorausgesetzt. Sollte man in einem Laden trotzdem zur Zahlung aufgefordert werden, kommt – falls abgeschlossen und regelmäßig bezahlt – die eigene Private Haftpflichtversicherung für den Schaden auf.
Wie ist die Haftung bei der mittleren Fahrlässigkeit?
Die Antwort lautet: teilweise. Bei der mittleren Fahrlässigkeit wird die Haftung für alle entstandenen Schäden auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt. Diese Aufteilung ist allerdings anteilig und nicht mittig vorzunehmen – aber stets zugunsten des Arbeitnehmers.
Was sind die Anspruchsgrundlagen für die Haftung des Arbeitgebers?
Die Anspruchsgrundlagen für die Haftung des Arbeitgebers ergeben sich aus den §§ 280 ff. BGB. § 280 Abs. 1 BGB erfasst die Nebenpflichtverletzungen des Arbeitgebers. Sonderfälle einer verschuldensabhängigen Haftung sind Nichterfüllung des Beschäftigungs- oder des Vergütungsanspruchs.
Wer hat Anspruch auf Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz?
Ein Anspruch auf die Erstattung der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz haben Arbeitnehmer nur, wenn dies in einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Einzelarbeitsvertrag vereinbart ist. Die Fahrten zu der ersten Tätigkeitsstätte stellen keine Arbeitszeit dar, sie sind dem privaten Lebensbereich der Arbeitnehmer zuzuordnen.
Ist die privathaftung des Arbeitnehmers eingeschränkt?
Zwar ist die Privathaftung des Arbeitnehmers im Arbeitsverhältnis prinzipiell eingeschränkt, doch genießt er natürlich keine völlige Narrenfreiheit. Aus diesem Grund sind im Arbeitsvertrag die jeweiligen Rechte und Pflichten sowohl des Arbeitnehmers als auch des Arbeitgebers festgeschrieben.