Wann haftet der Arbeitgeber?
Für Sachschäden haftet der Arbeitgeber immer, wenn er den Schaden schuldhaft mit verursacht hat, also zumindest fahrlässig gehandelt hat. Der Arbeitgeber haftet aber auch verschuldensunabhängig, wenn ein Sachschaden an den persönlichen Dingen des Arbeitnehmers eintritt, die dieser für betriebliche Belange einsetzt.
Welche Stufen der Haftung gibt es im Arbeitsrecht?
Im Arbeitsrecht unterscheidet man 3 Stufen der Haftung: leichte, mittlere und grobe Fahrlässigkeit 1. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Mitarbeiter gar nicht. Das bedeutet, bei geringfügigen oder leicht entschuldbaren Pflichtwidrigkeiten hat der Arbeitgeber keinerlei Regressansprüche gegenüber seinem Mitarbeiter.
Hat der Mitarbeiter grob fahrlässig gehandelt?
Bei mittlerer Fahrlässigkeit haftet der Mitarbeiter bereits anteilig – je nach Schwere der Fahrlässigkeit. 3. Bei grober Fahrlässigkeit oder gar vorsätzlichem Handeln wird der Mitarbeiter in vollem Umfang zur Kasse gebeten. Hat der Mitarbeiter die für seine Tätigkeit erforderliche Sorgfalt verletzt, hat der Mitarbeiter grob fahrlässig gehandelt.
Warum haftet der Arbeitgeber für Personenschäden an der Person des Arbeitnehmers?
So sehr die Antwort überraschen mag, der Arbeitgeber haftet grundsätzlich nicht für Personenschäden an der Person des Arbeitnehmers. Erleidet der Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall und verletzt er sich dabei, so greift grundsätzlich der Haftungsausschluss des § 104 Abs. 1 S. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) VII.
Ist die Fahrlässigkeit des Arbeitnehmers besonders schwerwiegend?
Es handelt sich hier um Fälle, bei denen die Fahrlässigkeit des Arbeitnehmers weder besonders geringfügig noch besonders schwerwiegend ist. Normalerweise teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber den Schaden dann zu gleichen Teilen, sprich der Arbeitnehmer muss die Hälfte des Schadens übernehmen.