Inhaltsverzeichnis
Wann greift AGG?
Nach § 2 Abs 4 AGG gilt das AGG bei Kündigungen nicht. Hier gelten ausschließlich die Regelungen aus dem allgemeinen und dem besonderen Kündigungsschutz, insbesondere dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG).
Welche Rechte haben Beschäftigte nicht um sich gegen eine Benachteiligung nach dem AGG zur Wehr zu setzen?
Beschäftigte dürfen wegen der Inanspruchnahme von Rechten aus dem AGG nicht benachteiligt werden. Benachteiligungen wären: Abmahnung. Versetzung in einer anderen Abteilung.
Was regelt die Rechtsfolgen von Diskriminierung am Arbeitsplatz?
Es regelt die Rechtsfolgen von Diskriminierung am Arbeitsplatz, unter der Voraussetzung, dass die Benachteiligung eine der folgenden Personengruppen betrifft und sich auf eines dieser sechs persönlichen Merkmale bezieht: Welche körperliche Beeinträchtigung stellt eine Behinderung im Sinne des AGG dar?
Wann liegt die Diskriminierung in der Arbeitswelt vor?
Diskriminierung in der Arbeitswelt liegt häufig bereits dann vor, wenn Personen (noch) gar nicht bei einem Arbeitnehmer beschäftigt sind, sondern sich erst im Bewerbungsverfahren befinden: Viele Bewerber werden schon im Vorfeld aufgrund eines diskriminierenden Merkmals abgelehnt.
Wie können sie die Diskriminierung selbstständig beenden?
Wenn Sie nicht wissen, wie Sie die Diskriminierung am Arbeitsplatz selbstständig beenden können, sollten Sie sich an Ihren Arbeitgeber wenden. Laut AGG ist dieser dazu verpflichtet, Personen oder Stellen im Unternehmen einzurichten, die sich um die Gleichbehandlung der Mitarbeiter sorgen.
Ist der Arbeitgeber Opfer von Diskriminierung am Arbeitsplatz?
Opfer von Diskriminierung am Arbeitsplatz haben oft die Möglichkeit, Schadenersatzansprüche gegenüber ihrem Arbeitgeber geltend zu machen (§ 15 AGG). Hat der Arbeitgeber die Benachteiligung zu vertreten (d. h. Arbeitgeber hat selbst diskriminiert), besteht ein Anspruch auf Ersatz des entstandenen materiellen Schadens (Lohnausfall).