Wann gilt man als politisch verfolgt?

Wann gilt man als politisch verfolgt?

Politisch verfolgt bedeutet, dass ein Staat eine Person aus politischen Gründen verfolgt. Politisch Verfolgte leben in ihrem Staat in großer Gefahr. Ihre Menschenrechtewerden nicht geachtet. Manche Menschen werden körperlich verletzt, gefoltert oder sogar getötet.

Welche Arten von Asyl?

Bei jedem Asylantrag prüft das Bundesamt auf Grundlage des Asylgesetzes, ob eine der vier Schutzformen – Asylberechtigung, Flüchtlingsschutz, subsidiärer Schutz oder ein Abschiebungsverbot – vorliegt.

Was bedeutet die Anerkennung als Flüchtling?

Die Folge einer Anerkennung als Asylberechtigte/r oder anerkannter Flüchtling ist die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre. Das heißt aber weder, dass die Person nach drei Jahren Deutschland unbedingt verlassen muss, noch dass sie auf jeden Fall drei Jahre in Deutschland bleiben darf.

Wie kann man den Flüchtlingsstatus anerkennen lassen?

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Flüchtlingsstatus anerkennen lassen durch BAMF – alles auch zum Asylstatus. Laut Grundgesetz (GG) kann jeder einen Antrag auf Asyl stellen, der politisch verfolgt wird. Die Verfolgung muss dabei vom Staat ausgehen.

Wie lange kann ein Flüchtling eingebürgert werden?

Auf Anhieb kann ein Flüchtling nicht eingebürgert werden. Ein Anspruch auf Einbürgerung entsteht grundsätzlich erst nach einem rechtmäßigen Aufenthalt von 8 Jahren. Die Frist kann sich in bestimmten Fällen auf 7 oder auf 6 Jahre verkürzen.

Was ist eine Aufenthaltsgestattung für Flüchtlinge?

Solange das Asylverfahren läuft, besitzen Sie eine Aufenthaltsgestattung – diese können Sie bei Kontrollen vorzeigen. Der Termin zur persönlichen Anhörung ist unbedingt einzuhalten – er stellt eine der wichtigsten Etappen des Asylverfahrens dar. Bei diesem Termin haben Flüchtlinge die Möglichkeit und Pflicht, ihre Situation genau darzustellen.

Wie kann man die Einbürgerung von Flüchtlingen erleichtern?

Er hat dann jedoch die Möglichkeit, einen Antrag auf die sogenannte Ermessenseinbürgerung nach § 8 StAG zu stellen. Aus völkerrechtlichen Gründen ist Deutschland verpflichtet, die Einbürgerung von Flüchtlingen im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention und auch von Staatenlosen zu erleichtern.

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