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Wann gilt es als Arbeitsunfall?
Unfälle, die sich bei der Arbeit oder auf Dienstwegen ereignen, sind Arbeitsunfälle. Um als Arbeitsunfall anerkannt zu werden, muss der Unfall mit der betrieblichen Tätigkeit im Zusammenhang stehen und den Gesundheitsschaden verursacht haben.
Wird Corona von der BG anerkannt?
eine COVID-19 Erkrankung kann als Arbeits-, bzw. Wegeunfall oder als Berufskrankheit anerkannt werden. Dazu führt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) aus: „Die Anerkennung einer COVID-19-Erkrankung als Berufskrankheit (BK-Nr.
Was ist mit einem Arbeitsunfall zu verwechseln?
Nicht zu verwechseln mit einem Arbeitsunfall ist die Berufskrankheit in § 9 SGB VII. Dies ergibt sich aus dem Charakter des Arbeitsunfalls, den das Gesetz mit „zeitlich begrenzt von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse“ definiert. Arbeitsunfälle dürfen nicht vom Arbeitnehmer selbst verschuldet sein.
Wann handelt es sich um einen Arbeitsunfall?
Wann es sich um einen Arbeitsunfall handelt, legen die Vorschriften des Sozialgesetzbuchs (SGB) siebter Teil fest. Nach § 8 SGB VII liegt ein Arbeitsunfall vor, wenn ein versicherter Arbeitnehmer wegen einer Tätigkeit einen Unfall erleidet, die in direktem Zusammenhang mit seiner Arbeit steht. Die Folgen, die das Gesetz meint, können sein:
Ist eine Verletzung während der Arbeit unbedenklich?
Wird eine Verletzung während der Arbeit beispielsweise als unbedenklich abgetan und der Arbeitnehmer meldet den Arbeitsunfall gar nicht erst beim Arbeitgeber, kann dieser wiederum seiner Pflicht nicht nachkommen, der BG den Unfall zu melden.
Welche Behandlungskosten tragen Arbeitgeber bei Arbeitsunfällen?
Die Behandlungskosten für gesundheitliche oder körperliche Schäden, die sich Mitarbeiter bei Arbeitsunfällen zuziehen, trägt dementsprechend nicht die Krankenkasse, sondern die gesetzliche Unfallversicherung. Da die Berufsgenossenschaften als Träger dieser fungieren, müssen Arbeitgeber einen Arbeitsunfall dort melden.