Wann gilt das Strafrecht?

Wann gilt das Strafrecht?

Danach ist deutsches Strafrecht anwendbar, wenn die Tat im Inland begangen wurde. § 9 StGB macht deutlich, was darunter zu verstehen ist: nämlich entweder der Ort, an dem der Täter gehandelt hat oder aber der Ort, an dem der zum Tatbestand gehörende Erfolg eingetreten ist.

Wann kommt das Strafrecht zur Anwendung?

Teilweise ist deutsches Strafrecht nur anwendbar, „wenn die Tat am Tatort mit Strafe bedroht ist oder der Tatort keiner Strafgewalt unterliegt“ (§ 7 StGB). Einen Sonderfall stellt die im Inland begangene Teilnahme (§§ 26 f.)

Wie beginnt ein Strafverfahren im Strafrecht?

Ein Strafverfahren beginnt im Strafrecht regelmäßig durch ein Strafanzeige. Bei einigen Straftaten, den Antragsdelikten, reicht eine Strafanzeige allerdings nicht aus, sondern es ist zusätzlich ein Strafantrag notwendig.

Wie ist das Ablauf eines Strafverfahrens abgeschlossen?

Ablauf eines Strafverfahrens. Die Hauptverhandlung schließt mit der auf die Beratung folgenden Urteilsverkündung. Das Verfahren ist damit in der ersten Instanz abgeschlossen. Gegen das Urteil kann der Verurteilte oder auch die Staatsanwaltschaft nun innerhalb bestimmter Fristen Rechtsmittel (Berufung oder Revision) einlegen.

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Ist der Strafantrag maßgeblich?

Grundsätzlich ist nicht maßgeblich, ob der Antragsberechtigte ausdrücklich das Wort „Strafantrag“ benutzt, solange sich aus seinem Vorbringen zweifelsfrei erkennen lässt, dass er die strafrechtliche Verfolgung einer bestimmten Tat verlangt. Der Strafantrag muss innerhalb einer Frist von drei Monaten gestellt werden.

Wann muss der Strafantrag gestellt werden?

Der Strafantrag muss innerhalb einer Frist von drei Monaten gestellt werden. Die Frist beginnt mit Ablauf des Tages, an dem der Antragsberechtigte von der Tat sowie von der Person des Täters Kenntnis erlangt hat, § 77b StGB.