Wann endet die Fursorgepflicht des Arbeitgebers?

Wann endet die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers?

Ist das Leben oder die Gesundheit bedroht, können Mitarbeiter die Arbeit verweigern, bis der Arbeitgeber die Gefahr beseitigt hat. Unternimmt dieser nichts, kann der Arbeitnehmer vor Gericht klagen oder Anzeige bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einreichen, z. B. bei der Berufsgenossenschaft oder Gewerbeaufsicht.

Wann AGG?

Nach mehreren Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland trat das AGG am 18. August 2006 schließlich in Kraft.

Wie lange gilt die Fürsorgepflicht?

Die elterliche Aufsichtspflicht betrifft die Sorge für das Kind und dessen Vermögen bis zur Volljährigkeit, also dem 18. Geburtstag. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist festgehalten, dass Eltern ihren Schutzbefohlenen gegenüber in der Pflicht stehen, sie zu pflegen, zu erziehen und zu beaufsichtigen.

Ist Vertrauen zu ihren Mitarbeitern wichtig?

Ihren Mitarbeitern Vertrauen zukommen zu lassen, ist nicht nur ein Zeichen der Anerkennung, sondern Sie würdigen diese auch als autonome und damit erwachsene Menschen. 86 Prozent der deutschen Berufstätigen wünschen sich, dass der Vorgesetzte ihnen Verantwortung überlässt und sie nicht mehr nur „Dienst nach Vorschrift“ machen müssen.

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Was müssen sie als Mitarbeiter tun?

Um auf Dauer motivierte und damit auch zufriedene, gesunde sowie leistungswillige Mitarbeiter zu haben, müssen Sie diesen vertrauen und Verantwortung übertragen. Sie müssen sie als autonome Menschen behandeln, ihnen freie Entscheidungen überlassen und sie als erwachsene Personen respektieren.

Ist eine Ungleichbehandlung im Arbeitsrecht grundsätzlich möglich?

Eine Ungleichbehandlung ist im Arbeitsrecht grundsätzlich möglich. Und zwar immer dann, wenn die betroffenen Mitarbeiter entweder nicht vergleichbar sind (weil sie zum Beispiel unterschiedlichen Arbeitnehmergruppen angehören) oder wenn es für die Ungleichbehandlung einen sachlichen Grund gibt.

Warum muss der Arbeitgeber weiter den Lohn zahlen?

Irrtum 12: Der Arbeitgeber muss auch dann weiter den Lohn zahlen, wenn der Mitarbeiter wegen eines kranken Kindes nicht arbeiten kann. Richtig ist: Ist sein Kind krank, hat der Arbeitnehmer das Recht, zuhause zu bleiben – jedoch unbezahlt. Ist er gesetzlich krankenversichert, bekommt er von der Krankenkasse Krankengeld.