Wann darf Mehrarbeit angeordnet werden?

Wann darf Mehrarbeit angeordnet werden?

Das Recht, Überstunden anzuordnen, muss im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder einer Vereinbarung mit dem Betriebsrat verankert sein. Ohne vertragliche Regelung dürfen Arbeitgeber nur in betrieblichen Notfällen Überstunden anordnen. Dazu zählen geschäftskritische Ereignisse wie beispielsweise Brand – oder Sturmschäden.

Was ist angeordnete Mehrarbeit?

Mehrarbeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes ist die Arbeitszeit, die über die tägliche Höchstarbeitszeit von 8 Stunden hinausgeht und innerhalb von 24 Wochen ausgeglichen werden muss (siehe Tägliche Arbeitszeit). Mehrarbeit bezieht sich in diesem Fall immer auf das Arbeitszeitrecht und hat keinen Bezug zur Vergütung.

Wie lange darf der Arbeitgeber die Überstunden verlangen?

Sie kann vom Chef auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von bis zu sechs Monaten ein (Freizeit-) Ausgleich geschaffen wird. Ziel muss es sein, dass die acht Stunden im Mittel nicht überschritten werden, heißt es in Paragraf 3 ArbZG. Auch an Sonn- und Feiertagen darf der Arbeitgeber Überstunden verlangen.

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Was gilt im Arbeitsrecht für Überstunden?

Im Arbeitsrecht gibt es keine Regelungen, die sich mit Überstunden befassen. Es gilt damit im Sinne des zivilrechtlichen Grundsatzes der Vertragsautonomie, in erster Linie das, was im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Allerdings haben sich einige Grundsätze aus der gängigen Rechtsprechung entwickelt, die regelmäßig zu beachten sind:

Wie muss der überstundenabbau geregelt werden?

Anfallende Überstunden sind durch die monatlich festgesetzte Vergütung abgegolten. Wie muss der Überstundenabbau im Arbeitsvertrag geregelt sein? Weil aus solch einer Formulierung nicht hervorgeht, mit wie vielen Überstunden der Mitarbeiter rechnen kann, ist diese in der Regel unzulässig.

Hat der Mitarbeiter einen gesetzlichen Anspruch auf den Ausgleich von Überstunden?

Der Mitarbeiter hat also einen gesetzlichen Anspruch auf den Ausgleich von Überstunden. Letztendlich entscheidet jedoch der Arbeitsvertrag bzw. eine Vereinbarung an anderer Stelle, wie der Überstundenabbau auszusehen hat. Einen gesetzlichen Anspruch auf Vergütung der Plusstunden gibt es zwar in der Regel nicht.