Wann darf ich eine Person Fotografieren?

Wann darf ich eine Person Fotografieren?

§201a StGB: Fremde Personen zu fotografieren ist laut Gesetz verboten, wenn deren Einverständnis fehlt. So erleichtern sie ein heimliches und daher unerlaubtes Fotografieren von Personen. Dieses Verhalten stellt allerdings einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte dar und ist deshalb gemäß Strafrecht strafbar.

Was sind die personenbezogenen Daten bei Fotos von Personen?

Bei Fotos von Personen handelt es sich um biometrische Daten, welche zu den personenbezogenen Daten zählen. Nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO darf ein Foto z.B. dann verarbeitet werden, wenn dies zur Wahrung der berechtigten Interessen des Fotografierenden oder Dritter erforderlich ist und die Interessen der abgebildeten Person nicht überwiegen.

Ist eine Veröffentlichung von Filmen oder fotografieren strafbar?

Dabei ist es irrelevant, ob es sich um ein unerlaubtes Filmen oder Fotografieren von Privatpersonen handelt. Strafbar ist zudem auch eine Veröffentlichung von Aufnahmen im Internet – zum Beispiel auf Facebook oder über einen Livestream – wenn diese Handlung bewusst gegen den Willen der abgebildeten Person verstößt.

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Welche Regeln gelten für ungewollte Fotoaufnahmen über eine Person?

Rechtslage: ungewollte, heimliche Fotoaufnahmen über eine Person! Ohne Einwilligung darf grundsätzlich Foto einer Person aufgenommen werde. Nur Ausnahmsweise ist das Fotografieren gegen den Willen erlaubt. Welche Regeln bei ungewollten oder heimlichen Fotos gelten, erfahren Sie hier! Das Wichtigste in Kürze:

Sind Fotos von Gebäuden oder anderen Personen erlaubt?

Auch Fotos von Gebäuden oder anderen Personen, in deren Hintergrund sich zufällig Fremde aufhalten, sind erlaubt. Gleiches gilt, wenn eine Person zufällig mal „durchs Bild läuft“ . Dennoch dürfen diese Fotos nicht einfach so „ins Netz“, z.B. bei facebook, twitter, instagram, youtube, etc. online gestellt und veröffentlicht werden.