Wann darf ich bei Kundigungsschutz gekundigt werden?

Wann darf ich bei Kündigungsschutz gekündigt werden?

Kündigungsschutzgesetz (KSchG) fristgemäße Kündigung ist nur dann wirksam, wenn sie aus personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Gründen ausgesprochen wird, in anderen Worten also „sozial gerechtfertigt“ ist. Der Arbeitgeber benötigt also einen Grund, der vom Arbeitsgericht vollständig überprüft wird.

Wann kann ich meinen Angestellten kündigen?

Arbeitgeber können Arbeitsverhältnisse immer nur zum Ende eines Monats ordentlich kündigen. Im Einzelnen gelten folgende Kündigungsfristen: 2 Jahre im Arbeitsverhältnis – 1 Monat zum Ende des Monats. 5 Jahre im Arbeitsverhältnis – 2 Monate zum Ende des Monats.

Wann soll eine außerordentliche Kündigung erfolgen?

Die außerordentliche Kündigung soll zugunsten desjenigen erfolgen, der kündigt. Des Weiteren schützt die Unkündbarkeit in bestimmten Fällen nicht vor einer betriebsbedingten Kündigung, wenn die Kündigung seitens des Arbeitgebers auf § 626 BGB gestützt ist oder wenn der Betrieb dauerhaft geschlossen wird.

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Wie kann eine rechtswirksame Kündigung erfolgen?

Unter Umständen kann im Arbeitsvertrag, aber auch im Tarifvertrag oder in der Betriebsvereinbarung vorgesehen sein, dass eine Kündigung nur unter Angabe der Kündigungsgründe erfolgen darf. Damit ist für eine rechtswirksame Kündigung erforderlich, dass der Arbeitgeber in der Kündigungserklärung die einschlägigen Kündigungsgründe benennt.

Ist eine verhaltensbedingte Kündigung zulässig?

Eine verhaltensbedingte Kündigung ist zulässig, wenn der Arbeitnehmer schuldhaft seine Pflichten aus dem Arbeitsvertrag verletzt und sich auch nach Mahnung durch den Arbeitgeber nicht bessert. Gründe, die eine personenbedingte Kündigung rechtfertigen, liegen in der Person des Arbeitnehmers, sind diesem aber nicht subjektiv vorwerfbar.

Wie streng ist die Kündigung des Arbeitsvertrages?

Die Arbeitsgerichte knüpfen regelmäßig strenge Auflagen an eine Kündigung durch den Arbeitgeber. Werden diese nicht erfüllt, ist die Kündigung mindestens anfechtbar, wenn nicht gar ganz unwirksam. Juristen unterscheiden bei der Kündigung des Arbeitsvertrages bis zu zehn Varianten.