Wann darf ein Autoverkaufer vom Kaufvertrag zurucktreten?

Wann darf ein Autoverkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten?

Dieses Urteil zeigt, dass ein Autohaus zwar grundsätzlich vom Vertrag zurücktreten kann, wenn der Käufer seinen Pflichten nicht nachkommt. Allerdings setzt ein wirksamer Rücktritt voraus, dass dem Käufer eine angemessene Frist zur Zahlung und Abholung gesetzt wurde – sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist.

Kann der Verkäufer vom Autoverkauf zurücktreten?

Gesetzlich ist es erlaubt, Verträge, die mittels Fernabsatzgeschäft zustande kommen, innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen. Zu den Fernabsatzgeschäften zählt ein Kauf von einem Händler im Internet, per Telefon, Fax oder Katalog. Dabei ist es unerheblich, ob das Auto neu oder gebraucht ist.

Hat der Händler die Bestellung zu Unrecht storniert?

Hat der Händler die Bestellung aber zu Unrecht storniert, so muss man dies als Käufer nicht hinnehmen. Der Käufer kann entweder auf der Lieferung der bestellten Ware beharren oder aber den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären und Schadensersatz vom Händler fordern. Der Käufer hat das Wahlrecht zwischen den Ansprüchen.

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Kann der Händler die Bestellung nicht mehr stornieren?

Danach darf der Händler die Bestellung nicht mehr stornieren. Kompliziert wird es, wenn in den AGB eine Sofortzahlung (z.B. per Visa, Paypal, Sofortüberweisung, Paydirekt o.ä.) vom Händler verlangt wird und die Klausel zeitgleich einen späteren Vertragsschluss (z.B. zum Zeitpunkt des Warenversandes) bestimmt.

Kann man Bestellungen ohne weiteres stornieren?

Online Händler dürfen nicht ohne weiteres Bestellungen stornieren: Käufer sollten zunächst die AGB des Versandhauses lesen. Ist nach den AGB bereits ein Kaufvertrag zustand gekommen, darf der Händler die Bestellung nicht unter Bezugnahme auf die AGB stornieren.

Wie kommt es zu rechtlichen Problemen beim Autokauf?

Beim Autokauf – egal ob vom Händler oder einer Privatperson – kommt es häufig zu rechtlichen Problemen. Ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist nur in seltenen Fällen möglich, z. B. wenn der Käufer eine arglistige Täuschung nachweisen kann.