Wann darf die Polizei erkennungsdienstlich behandeln?

Wann darf die Polizei erkennungsdienstlich behandeln?

Eine erkennungsdienstliche Behandlung wird in der Regel nach einer Festnahme wegen einer Straftat an einer Person vorgenommen, aber auch vorbeugend, zum Beispiel auch durch die Ausländerbehörden im Rahmen von Asylverfahren. Des Weiteren kann sie zur Feststellung der Identität dienen.

Wann hat die Polizei Fingerabdrücke?

1897 überführte Scotland Yard den ersten Verbrecher anhand seiner Fingerabdrücke. Fingerabdrücke als Beweismittel vor Gerichten wurden erstmals 1896 in Argentinien und 1901 in Großbritannien zugelassen.

Wie lange bleibt ein Fingerabdruck bei der Polizei gespeichert?

AW: Speicherdauer Fingerabdrücke B.: Hausfriedensbruch, Beleidigung, Sachbeschädigung) zwei Jahre, bei der mittleren Kriminalität (z. B.: Einbruchdiebstahl) fünf Jahre und bei der schweren Delikten (z. B.: Raub, Mord) zehn Jahre betragen (wenn nichts Neues hinzukommt).

Wie dürfen Lichtbilder und Fingerabdrücke aufgenommen werden?

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Soweit es für die Zwecke der Durchführung des Strafverfahrens oder für die Zwecke des Erkennungsdienstes notwendig ist, dürfen Lichtbilder und Fingerabdrücke des Beschuldigten auch gegen seinen Willen aufgenommen und Messungen und ähnliche Maßnahmen an ihm vorgenommen werden. Die Norm spricht allerdings von Beschuldigten.

Ist die Anordnung durch den Polizeidienst unzulässig?

Zu guter Letzt müssen die Maßnahmen durch die Kriminalpolizei angeordnet werden. Die Anordnung durch einen Beamten des Polizeidienstes ist unzulässig. Ebenso sind Maßnahmen gegen Kinder (unter 14 Jahren) generell unzulässig (sie sind nicht strafmündig können nicht Beschuldigte eines Strafverfahrens sein).

Wie kann die Polizei gegen Beschuldigte Vorgehen?

Gegen Personen, die nicht als Beschuldigte gelten, kann die Polizei nach § 163b Abs. 2 StPO vorgehen. (2) 1Wenn und soweit dies zur Aufklärung einer Straftat geboten ist, kann auch die Identität einer Person festgestellt werden, die einer Straftat nicht verdächtig ist. Unverdächtig ist jemand, gegen den ein Tatverdacht nicht begründet werden kann.