Wann darf die Mutter nicht beschaftigt werden?

Wann darf die Mutter nicht beschäftigt werden?

Die Mutter darf 8 Wochen nach der Entbindung nicht beschäftigt werden. Bei Früh- und Mehrlingsgeburten verlängert sich diese Zeit sogar auf 12 Wochen. Bei Frühgeburten oder anderen frühzeitigen Entbindungen verlängert sich diese Frist auch noch um die Wochen vor der Geburt, die vorher nicht in Anspruch genommen werden konnten.

Wann hat man Anspruch auf das Mutterschaftsgeld?

Arbeitnehmerinnen (auch arbeitslose) haben Anspruch auf Leistungen im Rahmen des Mutterschutzes. Das Mutterschaftsgeld wird für den Zeitraum 6 Wochen vor der Geburt, für den Tag der Entbindung und für den Zeitraum von 8 Wochen nach der Geburt (12 Wochen für Mehrlings- und Frühgeburten).

Wie lange darf die Mutter nach der Entbindung beschäftigt werden?

Die Mutter darf 8 Wochen nach der Entbindung nicht beschäftigt werden. Bei Früh- und Mehrlingsgeburten verlängert sich diese Zeit sogar auf 12 Wochen. Bei Frühgeburten oder anderen frühzeitigen Entbindungen verlängert sich diese Frist auch noch um die Wochen vor der Geburt,…

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Wann darf der Mutterschutz nach der Geburt erweitert werden?

Der Mutterschutz nach der Geburt kann im Fall von Früh- oder Mehrlingsgeburten auf 12 Wochen erweitert werden. Im Fall einer Totgeburt darf die Mutter die Beschäftigung auf eigene Anfrage vor Ende des nachgeburtlichen Mutterschutzes, jedoch nicht früher als zwei Wochen nach der Geburt wiederaufnehmen.

Wie lange brauchen sie eine Mutterschaftsentschädigung?

Alle Mami, die bei der Geburt (noch) in einem Arbeitsverhältnis können 14 Wochen Mutterschaftsurlaub beziehen. Während dieser Zeit erhalten Sie eine Mutterschaftsentschädigung von 80\% Ihres Lohnes bis zu einer gewissen Obergrenze. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie angestellt, selbständig sind oder ob Sie im Geschäft ihres Ehemannes mitarbeiten.

Kann die werdende Mutter einen befristeten Arbeitsvertrag unterschrieben haben?

Sollte die werdende Mutter einen befristeten Arbeitsvertrag unterschrieben haben, muss eine Mindestvertragsdauer von drei Monaten festgelegt sein, damit sie ihren Lohn bekommt. Auch nachdem das Baby das Licht der Welt erblickt hat, geniesst die frischgebackene Mutter besondere Rechte.

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