Wann darf der eigene Insolvenzantrag zuruckgezogen werden?

Wann darf der eigene Insolvenzantrag zurückgezogen werden?

Der eigene Insolvenzantrag darf bis zur Eröffnung des eigentlichen Verfahrens noch zurückgezogen werden. Danach ist ein Rückzug nicht mehr möglich. Der Schuldner ist dann verpflichtet, dem Insolvenzgericht und dem Insolvenzverwalter über alle Vermögensverhältnisse Auskunft zu geben.

Wann muss ein Insolvenzverwalter ernannt werden?

Wichtig: Der Antrag muss schriftlich erfolgen. Berechtigt dazu sind die Gläubiger und der Schuldner. Wird das Verfahren eröffnet, muss ein Insolvenzverwalter ernannt werden – sofern das Gericht nicht anordnet, dass der Schuldner selbst seine Insolvenzmasse verwalten und über sie verfügen darf.

Ist eine Rückforderung möglich bis zur Eröffnung der Insolvenz möglich?

Bis zur Eröffnung der Insolvenz ist eine Rückforderung nur möglich, wenn dies in dem Gesellschaftervertrag vereinbart ist. Mit Eröffnung fällt diese „Sperre“ weg. Der Insolvenzverwalter kann unabhängig von irgendwelchen Vereinbarungen die Rückforderung verlangen, wenn es sich um gewinnunabhängige Ausschüttungen handelt.

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Kann der Insolvenzverwalter die Rückforderung verlangen?

Der Insolvenzverwalter kann unabhängig von irgendwelchen Vereinbarungen die Rückforderung verlangen, wenn es sich um gewinnunabhängige Ausschüttungen handelt. Gewinnunabhängig ist die Ausschüttung, wenn die Gewinn- und Verlustrechnung in dem entsprechenden Jahr einen Minussaldo aufweist.

Wie kann die Dauer eines Insolvenzverfahrens verkürzt werden?

Allerdings kann die Dauer eines Insolvenzverfahrens auch verkürzt werden. Verkürzung auf drei Jahre: Ist ein Schuldner in der Lage, innerhalb von drei Jahren mindestens 35 Prozent der Gesamtschulden sowie die Verfahrenskosten zu erstatten, kann schon nach dieser Dauer die Restschuldbefreiung erteilt werden.

Was gilt für Kontoauszüge?

Für Ihre Kontoauszüge gilt: Privatpersonen müssen sich an keine gesetzlich vorgeschriebenen Fristen halten. Das heißt: Theoretisch dürfen Kontoauszüge sofort in den Müll wandern. Praktisch sollten Sie jedoch anders vorgehen. Auch ohne gesetzliche Verpflichtung empfiehlt es sich, Kontoauszüge drei Jahre lang aufzubewahren.

Ist es ein Grund für die Insolvenz eines Unternehmens?

Sobald es einen Grund für die Insolvenz eines Unternehmens gibt, muss noch der entsprechende Antrag beim Amtsgericht gestellt werden. Denn es gilt: Kein Antrag – kein Insolvenzverfahren. Diesen Antrag kann entweder das Unternehmen selbst stellen oder bei Zahlungsunfähigkeit auch ein Gläubiger.

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