Wann darf der Arbeitgeber unbezahlte Überstunden anordnen?
Unbezahlte Überstunden darf der Arbeitgeber normalerweise nur dann anordnen, soweit dies durch Arbeitsvertrag oder durch einen Tarifvertrag ausdrücklich vorgesehen ist. Im Falle einer vertraglichen Regelung muss dann auch geprüft werden, ob diese zulässig ist.
Ist die Vergütung von Überstunden zulässig?
In Betracht kommt die Vergütung von Überstunden oder ein Freizeitausgleich. Unbezahlte Überstunden darf der Arbeitgeber normalerweise nur dann anordnen, soweit dies durch Arbeitsvertrag oder durch einen Tarifvertrag ausdrücklich vorgesehen ist. Im Falle einer vertraglichen Regelung muss dann auch geprüft werden, ob diese zulässig ist.
Wie kann der Arbeitgeber die Überstunden regulieren?
Tatsächlich kann Ihr Arbeitgeber die Überstunden regulieren. Das bedeutet, dass Sie als Arbeitnehmer nicht unendlich Überstunden machen können – selbst wenn dies im rechtlichen Rahmen wäre. Genehmigt der Arbeitgeber die Überstunden nicht, so haben Sie hinterher auch keinen Anspruch auf deren Auszahlung.
Was ist die Überstundenregelung im öffentlichen Dienst?
Überstundenregelung im öffentlichen Dienst. Bei Bedarf sind also auch Beschäftigte im öffentlichen Dienst verpflichtet, Überstunden bzw. Nacht- und Feiertagsarbeit zu leisten. Bei der Verteilung der Überstunden auf die Mitarbeiter und der zeitlichen Lage der Überstunden hat der Personalrat ein Mitbestimmungsrecht.
Kann der Arbeitnehmer eine unbezahlte Freistellung mit dem Arbeitgeber vereinbaren?
Möchte der Arbeitnehmer eine unbezahlte Freistellung im Anschluss an die Elternzeit nehmen, kann er diese grundsätzlich einvernehmlich mit dem Arbeitgeber vereinbaren.
Wie kann der Arbeitgeber eine unbezahlte Freistellung gewähren?
Der Arbeitgeber muss die unbezahlte Freistellung aufgrund seiner Fürsorgepflicht gewähren. Das gilt für Fälle, in denen der Arbeitnehmer sich in einer Notsituation befindet, z.B. weil ein Familienmitglied plötzlich erkrankt ist. Tarifverträge, Arbeitsverträge und Betriebsvereinbarungen können Ansprüche auf unbezahlte Freistellung vorsehen.