Inhaltsverzeichnis
- 1 Wann darf der Arbeitgeber nach dem gesundheitlichen Zustand gefragt werden?
- 2 Was darf der Arbeitgeber nach der Erkrankung des Arbeitnehmers Fragen?
- 3 Wer darf dem Arbeitgeber Auskunft über die Arbeitsunfähigkeit geben?
- 4 Kann der Arbeitnehmer seine Arbeitsfähigkeit wiedererlangen?
- 5 Was ist eine krankheitsbedingte Kündigung?
- 6 Kann der Arbeitgeber eine personenbedingte Kündigung ausspricht?
Wann darf der Arbeitgeber nach dem gesundheitlichen Zustand gefragt werden?
„Der Arbeitgeber darf grundsätzlich nur dann nach dem gesundheitlichen Zustand fragen, wenn das für den zu besetzenden Arbeitsplatz von Bedeutung ist“, erklärt Thora. Als Beispiel nennt er den Lastkraftfahrer, der nach einer Alkoholerkrankung gefragt wird. Auch für einen Job in einem Lager darf der Bewerber gefragt werden, ob er schwer heben kann.
Was darf der Arbeitgeber nach der Erkrankung des Arbeitnehmers Fragen?
Fragerecht. Der Arbeitgeber darf nach dem Grund der Erkrankung (Diagnose) des Arbeitnehmers fragen. Eine solche Frage ist nicht generell verboten. Gerade in kleineren Betrieben besteht oft zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ein Vertrauensverhältnis; man unterhält sich z.B. auch über private Angelegenheiten.
Wie darf der Arbeitgeber den Grund der Erkrankung mitteilen?
Danach besteht nur eine Pflicht gegenüber der Krankenkasse den Grund der Erkrankung mitzuteilen. Deshalb gibt es unterschiedliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen für den Arbeitgeber (ohne Diagnose) und für die Krankenkasse (mit Diagnoseschlüssel). Auch die Krankenkasse darf dem Arbeitgeber nicht den Grund der Erkrankung mitteilen.
Wer darf dem Arbeitgeber Auskunft über die Arbeitsunfähigkeit geben?
Weder die Krankenkasse, noch der behandelnde Arzt (Schweigepflicht) dürfen dem Arbeitgeber – auf Nachfrage – den Grund der Erkrankungen mitteilen und damit Auskunft über die U rsache der Arbeitsunfähigkeit geben!
Kann der Arbeitnehmer seine Arbeitsfähigkeit wiedererlangen?
Ist der Arbeitnehmer mehrere Monate krankgeschrieben und der Arbeitgeber hat ein berechtigtes Interesse zu erfahren, ob er seine Arbeitsfähigkeit wiedererlangen wird, kann er diesen auffordern, die Untersuchungsergebnisse zu offenbaren. Das muss der Arbeitnehmer nicht.
Ist die Teilnahme an einem Gesundheitscheck freiwillig?
Grundsätzlich ist die Teilnahme an einem Gesundheitscheck freiwillig – wenn es keine rechtliche Ausnahmevorschrift gibt. Das ist zum Beispiel bei Jugendlichen so, die nur eingestellt werden dürfen, wenn die körperliche Eignung festgestellt wird.
Was ist eine krankheitsbedingte Kündigung?
Krankheitsbedingte Kündigung des Arbeitgebers: Der Arbeitgeber könnte auf Grundlage der Informationen, die er hat, insbesondere sich summierende Fehlzeiten, zu einer negativen Prognose für die Zukunft kommen, was die Gesundheit und damit Einsatzfähigkeit des Arbeitnehmers angeht.
Kann der Arbeitgeber eine personenbedingte Kündigung ausspricht?
Das muss der Arbeitnehmer nicht. Eine konsequente Weigerung kann aber dazu führen, dass der Arbeitgeber eine personenbedingte Kündigung ausspricht. In diesem Fall wird der Arbeitnehmer die negative Zukunftsprognose des Arbeitgebers nur durch Preisgabe seines Gesundheitszustands widerlegen können.