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Wann darf der Arbeitgeber die Lohngruppe ändern?
Der Arbeitgeber ist grundsätzlich berechtigt, eine fehlerhafte, der Tätigkeit des Arbeitnehmers nicht entsprechende Eingruppierung durch eine Rückgruppierung zu korrigieren (BAG 05.06.2014 – 6 AZR 1008/12).
Wann darf ich einen Mitarbeiter abmahnen?
Eine Abmahnung liegt immer dann vor, wenn (1) das abgemahnte Verhalten vom Arbeitgeber genau beschrieben wird, (2) der Arbeitnehmer explizit dazu aufgefordert wird, sein Verhalten in Zukunft zu ändern und (3) es für den Arbeitnehmer erkenntlich ist, dass ein wiederholtes Fehlverhalten eine Kündigung zur Folge haben …
Wie kann ich einen Mitarbeiter abmahnen?
Eine gesetzlich vorgeschriebene Form gibt es für eine Abmahnung an den Arbeitgeber nicht, sie kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Im Arbeitsvertrag kann aber festgelegt sein, dass eine Abmahnung immer schriftlich erfolgen muss.
Ist die Fahrlässigkeit des Arbeitnehmers besonders schwerwiegend?
Es handelt sich hier um Fälle, bei denen die Fahrlässigkeit des Arbeitnehmers weder besonders geringfügig noch besonders schwerwiegend ist. Normalerweise teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber den Schaden dann zu gleichen Teilen, sprich der Arbeitnehmer muss die Hälfte des Schadens übernehmen.
Wie teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber den Schaden?
Normalerweise teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber den Schaden dann zu gleichen Teilen, sprich der Arbeitnehmer muss die Hälfte des Schadens übernehmen. Es kann sich aber auch eine andere Quote ergeben, denn der Verschuldensgrad ist nicht das einzige Kriterium.
Kann der Arbeitgeber den Beschäftigten während der Arbeitsunfähigkeit verpflichten?
Grundsätzlich kann der Arbeitgeber den Beschäftigten nicht während der Arbeitsunfähigkeit zu einem Personalgespräch verpflichten, auch nicht um dessen weitere Beschäftigungsmöglichkeiten im Betrieb zu erörtern. Anders kann dies nur sein, wenn ein „berechtigtes Interesse“ des Unternehmens besteht.
Wie erfolgt die Eingruppierung von Arbeitnehmern?
Checkliste Die Eingruppierung / Bezahlung von Arbeitnehmern erfolgt nach ihrer konkreten, vertraglich geschuldten T tigkeit. Zahlt der Arbeitgeber freiwillig mehr, ist er daran gebunden ( ber- / au ertarifliche Zulage). Bei irrt mlicher Fehleingruppierung darf der Arbeitgeber f r die Zukunft die Verg tung neu und richtig festsetzen.