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Wann braucht man eine verantwortliche Elektrofachkraft?
Wann ist eine verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) notwendig und welche Rolle nimmt sie in der elektrotechnischen Organisation eines Unternehmens ein? Eine verantwortliche Elektrofachkraft kann nötig werden, wenn ein elektrotechnischer Betriebsteil zu leiten ist oder wenn es um Fach- und Aufsichtsverantwortung geht.
Was darf eine VEFK?
Aufgaben und Befugnisse einer Elektrofachkraft Sie als EFK dürfen alle im Zusammenhang mit einer Maschine oder Anlage notwendigen Tätigkeiten ausführen. Sie berechnen die technischen Daten der Anlage, legen Querschnitt und Verlegeart der Leitung fest und kümmern sich um den elektrischen Anschluss und die Absicherung.
Wer kann VEFK werden?
Nach den gesetzlichen Änderungen 2009 muss eine VEFK mindestens über eine abgeschlossene Ausbildung als staatlich geprüfter Techniker verfügen, Diplom-Ingenieur, Industrie- oder Handwerksmeister sein oder den Master oder Bachelor in einem technischen Fachbereich absolviert haben.
Wer überprüft ob die Elektrofachkraft die Voraussetzungen zur Durchführung der geplanten Tätigkeiten erfüllt?
Die verantwortliche Elektrofachkraft ist vom Unternehmer dezidiert beauftragt, Fach- und Aufsichtsverantwortung zu übernehmen. Der Unternehmer überträgt damit Pflichten und Aufgaben auf die verantwortliche Elektrofachkraft.
Wer darf VEFK werden?
Für die verantwortliche fachliche Leitung eines elektrotechnischen Betriebes oder Betriebsteiles ist nach DIN VDE 1000-10 eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Techniker, Meister (Industrie und Handwerk), Diplom-Ingenieur, Bachelor oder Master aus dem Berufsfeld Elektrotechnik notwendig.
Was darf ein EuP machen?
Die Aufgaben und Einsatzmöglichkeiten einer elektrotechnisch unterwiesenen Person (EuP) sind elektrotechnische Tätigkeiten wie Schalten, Auswechseln von Sicherungen, Prüfen und Feststellen der Spannungsfreiheit.